Albstadt/Hechingen

Nach Messerangriff auf Bruder: Bewährungsstrafe für Albstädter wegen vorsätzlichen Vollrauschs

20.02.2019

von Holger Much

Ein 28-jähriger Albstädter wurde vor dem Amtsgericht Hechingen wegen „vorsätzlichen Vollrauschs“ zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Tat, wegen der der 28-Jährige der gefährlichen Körperverletzung angeklagt war, liegt über drei Jahre zurück. Am 31. Dezember 2015 kam es zwischen zwei Brüdern zum Streit.

Nach Messerangriff auf Bruder: Bewährungsstrafe für Albstädter wegen vorsätzlichen Vollrauschs

© Holger Much

Das Landgerichtsgebäude in Hechingen.

Als die Auseinandersetzung eskalierte, griff der Angeklagte seinen Bruder mit einem Messer an und stach ihn in den Rücken. Der Angriff, so betonte die Staatsanwältin, hätte durchaus tödlich enden können, hätte das Messer nicht zufällig das Schulterblatt getroffen.

Bruderstreit eskalierte

Der Streit und die Tat fanden in beziehungsweise vor der Albstädter Wohnung eines älteren Bekannten der beiden statt. Zuvor waren die Brüder zusammen unterwegs gewesen und hatten einiges getrunken. Schon dort kam es zu Streitereien.

Die beiden trennten sich und trafen sich spätnachts wohl eher zufällig in der Wohnung des gemeinsamen Bekannten wieder, wo die Zwistigkeiten erneut aufflammten.

Direkt nach der Tat, so berichtete der Bekannte der Polizei, habe der Angeklagte von seinem Bruder abgelassen, habe gesagt, dass es ihm leid tue.

Er habe ihn gefragt: „Was habe ich nur gemacht?“ Seine Aussage wurde verlesen, da er am Mittwoch aus gesundheitlichen Gründen verhindert war.

Auch Briefe, die der Angeklagte aus der Untersuchungshaft an seinen Bruder und an den Bekannten geschrieben hatte und die auch vor Gericht verlesen wurden, zeugen davon, wie sehr ihn die Tat belastete.

Der Angeklagte und sein Bruder, der vor Gericht nichts zum Hergang der Nacht sagen wollte, haben sich mittlerweile auch ausgesprochen, versöhnt und vertragen sich wieder.

Vorsätzlicher Vollrausch des Angeklagten

Die Staatsanwältin plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen „vorsätzlichem Vollrausch“.

Der Sachverständige hatte davon gesprochen, dass eine Schuldunfähigkeit aufgrund der Alkoholisierung nicht auszuschließen sei. Die Verteidigung plädierte auf zehn Monate, ebenfalls auf Bewährung.

Das Gericht verurteilte den Albstädter wegen vorsätzlichem Vollrausch zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, drei Monate gelten aufgrund der Untersuchungshaft als abgegolten.

Weiter muss er sich einer stationären Alkoholtherapie unterziehen, wozu er sich bereit erklärte. Sowohl er als auch sein Bruder hätten unglaubliches Glück gehabt, betonte der Richter zum Schluss.

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