Hechingen/Albstadt

Bandendiebstahl: keine Bewährung für Angeklagte

06.02.2019

von Holger Much

Die drei Männer, die 2017 Optiker- und Juweliere ausraubten, wurden wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt.

Den Tatbestand des schweren Bandendiebstahls sah das Gericht bei allen drei Angeklagten als eindeutig gegeben an. Sie hätten die verschiedenen Einbrüche in „arbeitsteiliger, organisierter und effektiver Arbeitsweise“ begangen, um so in kürzester Zeit Waren in hoher Zahl zu stehlen und wieder zu verkaufen.Die drei jungen Männer wurden, abgestuft nach der Häufigkeit ihrer Beteiligung an den Einbrüc...

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