Burladingen-Starzeln
Bierstadl-Eigentümer kann Swingerclub stoppen
29.01.2019
Das Landratsamt befragt den Bierstadl-Eigentümer, ob er seine Immobilie für einen Swingerclub zur Verfügung stellen würde.
Die Pressestelle des Landratsamtes hat auf Nachfrage wissen lassen, dass aufgrund der aktuellen Äußerungen des bisherigen Bierstadl-Eigentümers dieser nun von der unteren Baurechtsbehörde darüber befragt werde, ob er die Immobilie überhaupt für einen Swingerclub zur Verfügung stellen würde.
Sollte er dies verneinen, „entfällt für den Antragsteller das Sachbescheidungsinteresse. Die untere Baurechtsbehörde wird dann die Voraussetzungen für die Genehmigung eines Swingerclubs nicht weiter prüfen.“