Burladingen-Starzeln

Bierstadl-Eigentümer kann Swingerclub stoppen

29.01.2019

Das Landratsamt befragt den Bierstadl-Eigentümer, ob er seine Immobilie für einen Swingerclub zur Verfügung stellen würde.

Die Pressestelle des Landratsamtes hat auf Nachfrage wissen lassen, dass aufgrund der aktuellen Äußerungen des bisherigen Bierstadl-Eigentümers dieser nun von der unteren Baurechtsbehörde darüber befragt werde, ob er die Immobilie überhaupt für einen Swingerclub zur Verfügung stellen würde.

Bierstadl-Eigentümer kann Swingerclub stoppen

Ein Dutzend Bürgerinnen und Bürger nutzte am Montagabend im Ortschaftsrat Starzeln die Fragestunde, um sich sowohl gegen die Ansiedlung einer Spielhalle als auch gegen einen Swingerclub im Bierstadl auszusprechen. Foto: Sabine Hegele

Sollte er dies verneinen, „entfällt für den Antragsteller das Sachbescheidungsinteresse. Die untere Baurechtsbehörde wird dann die Voraussetzungen für die Genehmigung eines Swingerclubs nicht weiter prüfen.“

Diesen Artikel teilen: