Winterlingen

Winterlinger Räte genehmigen Windräder einstimmig

28.01.2019

von Gudrun Stoll

Nur ein paar Minuten benötigte am Montagabend der Antrag auf den Bau und den Betrieb von sieben Windrädern auf Winterlinger Gemarkung, um vom Gemeinderat durchgewunken zu werden.

Es kam so, wie es Bürgermeister Michael Maier vorausgesagt hatte: Winterlingens Gemeinderat stieg am Montagabend in keine erneute Diskussion um den geplanten Bau von sieben Windrädern auf gemeindeeigenen Grundstücken ein und erteilte sein Einvernehmen. Einstimmig.

Winterlinger Räte genehmigen Windräder einstimmig

Die Winterlinger halten am geplanten Windparkprojekt auf ihrer Gemarkung fest. Einstimmig und ohne Aussprache hat der Gemeinderat gestern Abend das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. Genehmigungsbehörde ist allerdings das Landratsamt.

Sowohl die Räte wie auch der Bürgermeister sahen keine Gründe, dem privilegierten Projekt im Außenbereich die Zustimmung zu versagen.

Bürgermeister Maier skizzierte kurz das Vorhaben und den vom Projektierer Vortex Energy neu gefassten Antrag, der über die Windpark Winterlingen Alb GmbH & Co. KG beim Landratsamt gestellt wurde.

Zur Erinnerung: Vier der der insgesamt sieben geplanten Windräder wurden bereits genehmigt. Für die drei restlichen Anlagen hat der Projektierer beim Landratsamt einen neuen Antrag mit Öffentlichkeitsbeteiligung und freiwilliger Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.

Aus diesem Grund werden derzeit Behörden angehört, durchlaufen die Unterlagen auch die Nachbargemeinden, die um Stellungnahmen gebeten werden. Stand der Dinge: Neufra hat sein Einvernehmen nicht erteilt, Straßberg hat nichts gegen die Planungen einzuwenden, in Bitz hat sich erbitterter Widerstand formiert.

Die Winterlinger haben am Montagabend weder an den Grundsätzen gerüttelt noch Details hinterfragt. Die Räte stehen nach wie vor geschlossen hinter dem Projekt, von dem sich die Kommune auch Pachteinnahmen erhofft.

Winterlinger Räte genehmigen Windräder einstimmig

© Gudrun Stoll

Die Firma Vortex Energy plant auf Winterlinger Gemarkung sieben Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 4,5 MW Nennleistung. Die Nabenhöhe der Anlagen liegt nach Angaben des Unternehmens bei 164 Metern, der Rotordurchmesser bei 149 Metern, die Gesamthöhe bei 238,5 Metern. Die kompletten Unterlagen für den Genehmigungsvertrag füllen drei Ordner. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es weitere, separate Unterlagen.

Bürgermeister Maier wies in der Sitzung dezidiert darauf hin, dass die Festlegung der Standorte für die einzelnen Windräder noch variieren könne. Die Stellungnahme der Winterlinger wird nun ans Landratamt weitergereicht, wo die Fäden des Genehmigungsverfahrens für Bau und Betrieb des Windparks zusammenlaufen.

Auf die Bitzer Stellungnahmen muss die Behörde in Balingen, die eine Abgabefrist bis zum 11. Februar gesetzt hat, noch warten. Der Gemeinderat Bitz legt am Dienstag, 5. Februar, eine öffentliche Sondersitzung ein, in der über die Stellungnahme entschieden wird.

Deutlicher Protest aus Bitz

In Bitz hat sich deutlicher Protest gegen das Projekt formiert – in und über die Bitzer Bürgerinitiative Windkraft (BBI) und die Winterlinger Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern. Aber auch im Germeinderat und in der Verwaltung überwiegt die Skepsis.

Die vom Landratsamt geforderte Stellungnahme jedenfalls verfasst das Bitzer Rathaus mit Hilfe einer Anwaltskanzlei.

Die Einwendungen umfassen zwölf Punkte und münden in das Fazit, dass nach wie vor wesentliche Fragen zum Natur- und Artenschutz ungeklärt sind, Stellungnahmen der zuständigen Behörden über den Standort der Anlagen in der Erdbebenzone III fehlen und die Windräder aufgrund ihrer Größe und Höhe das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.

Die Bitzer vermissen auch ein aussagekräftiges Wind- und Ertragsgutachten. So fehle die Grundlage um zu beurteilen, ob der Windpark überhaupt wirtschaftlich arbeiten kann.

Fast fassungslos verfolgten am Montag Abend Vertreter der Bürgerinitiativen, wie nonchalant die Winterlinger ihren Part erledigt haben. „Der Gemeinderat hat sich selbst disqualifiziert“, sagte deren Sprecher Herbert Bitsch. Für ihn sei unverständlich, dass die Räte zwar ihr Recht auf Prüfung wahrnehmen, aber die Prüfpflicht der Unterlagen offenbar vernachlässigen.

Diesen Artikel teilen: