Obernheim

Weder Frösche noch Haselmäuse

26.01.2019

von Anne Retter

Die artenschutzrechtliche Prüfung ergab keine Hindernisse. Hoher Rain und Hinter dem Hag werden angepackt.

Mitte 2018 stimmte der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss und dem Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Hoher Rain in Verbindung mit der achten Änderung des Bebauungsplans Hinter dem Hag zu. In beiden Fällen geht es um die Neufestlegung der Bebauungsgrenze.

Die Anpassung der Bebauungspläne sind aufgrund der geplanten Erweiterung eines dortigen Gewerbebetriebes erforderlich. Das Landratsamt Zollernalbkreis hat im Wesentlichen keine Einwände. Mit der vom Natur- und Denkmalschutz geforderten Erstellung einer Relevanzprüfung für die artenschutzfachlichen Belange wurde der Diplombiologe Mathias Kramer aus Tübingen beauftragt.

Ortsbegehung im Dezember

Im Dezember führte dieser eine Ortsbegehung durch. Er überprüfte, ob sich im fraglichen Bereich Lebensstätten artenschutzrechtlich relevanter Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz befinden. Dazu gehören beispielsweise alle europäischen Brutvogelarten. Das Ergebnis: Weder für diese Vögle, noch für andere europarechtlich geschützte Wirbeltierarten wie Fleder- und Haselmäuse, Reptilien und Amphibien sind dort Lebensräume vorhanden. Auch streng geschützte Wirbellosenarten wie bestimmte Schmetterlinge nutzen das Areal nicht.

Keine Verbote zu erwarten

Mitte Dezember teilte der Biologe die Ergebnisse mit: Durch die geplanten Änderungen der genannten Bebauungspläne sind keine Verbote der Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwarten. Deshalb sind, so der Gutachter, keine weiteren Untersuchungen im Sinne einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erforderlich.

Die Nachbargemeinden und andere Funktionsträger hatten ebenfalls keine Bedenken. Dem weiteren Fortgang steht nichts im Wege. Die Gemeinderatsmitglieder stimmten der Bebauungsplanänderung geschlossen zu. Im weiteren Verfahren ist nun die erneute öffentliche Auslegung der Pläne mit den vorgenommenen Änderungen sowie die erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen.

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