Haigerloch

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Götz: Kommunalamt gibt Gemeinderat recht

17.01.2019

von Sabine Hegele

Das Kommunalamt hat die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haigerlochs Bürgermeister Dr. Heinrich Götz abgeschlossen.

Die Gemeinderäte warfen Bürgermeister Dr. Götz „zu Recht vor, seine Kompetenzen als Bürgermeister eigenmächtig überschritten zu haben“ mit dieser Feststellung schließt das Landratsamt die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haigerlochs Stadtoberhaupt ab.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Götz: Kommunalamt gibt Gemeinderat recht

© Archiv

Haigerlochs Bürgermeister Dr. Heinrich Götz.

Diese Info hat auch den Gemeinderat erreicht, der die Dienstaufsichtsbeschwerde „wegen Verstoßes gegen die Hauptsatzung der Stadt Haigerloch und wegen Vermischung von dienstlichen und privaten Interessen“ im Oktober 2016 auf den Weg gebracht hatte.

Anfang Dezember wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heinrich Götz letztmals öffentlich thematisiert, weil sich die Beschwerdeführer nach zwei Jahren Wartezeit „im Regen stehen gelassen“ wähnten. Nun also haben die Gemeinderäte von der Rechtsaufsichtsbehörde Recht bekommen.

Warum die Erklärung des Landratsamtes in Balingen so lange auf sich warten ließ? „Das Ende November 2016 eingeleitete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bewirkte das Ruhen der Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landkreis. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt und dieses dem Landkreis im Oktober 2018 mitgeteilt. Im Anschluss daran konnte die Dienstaufsichtsbeschwerde abschließend beurteilt und abgeschlossen werden.“

Natürlich wurde auch der Bürgermeister entsprechend informiert. Auf Anfrage wollte Heinrich Götz keine Stellungnahme abgeben. Vielmehr verwies er auf seinen Rechtsbeistand Dr. Jörg Habetha aus Freiburg, der am Donnerstag leider nicht zu erreichen war.

Auslöser der Dienstaufsichtsbeschwerde war eine Klage von Bürgermeister Heinrich Götz gegen die Presseberichterstattung über illegale Bauschuttablagerungen auf der ehemaligen Erddeponie „Grund“ in Stetten.

Eine rein private Angelegenheit, befand der Gemeinderat. Aber: Das Stadtoberhaupt glaubte, den Rechtsstreit mit städtischen Mitteln finanzieren zu können. Allerdings war in der Hauptsatzung festgelegt, dass der Bürgermeister bei Rechtsstreitigkeiten über einem Streitwert von 5000 Euro die Zustimmung des Gemeinderats benötigt.

Der tatsächliche Streitwert lag jedoch um ein Vielfaches höher ohne dass der Gemeinderat informiert worden war, geschweige denn seine Zustimmung erteilt hatte. Der Rechtsstreit wurde zuletzt zu Götz’ Nachteil entschieden, der am Ende auch die Kosten übernommen hat.

Inzwischen hat der Gemeinderat die Befugnisse seines Bürgermeisters durch die Änderung der Hauptsatzung drastisch eingeschränkt.

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