Hechingen

Nach Vergewaltigungsvorwurf einer 22-Jährigen: Rumänischer Lastwagenfahrer freigesprochen

19.12.2018

von Holger Much

Der Staatsanwalt zog den Vorwurf der Vergewaltigung gegen einen Lastwagenfahrer aufgrund eines Briefes der 22-Jährigen zurück.

Erleichterung auf der Anklagebank: Vor dem Hechinger Amtsgericht wurde der 39-jährige der Vergewaltigung angeklagte Lastwagenfahrer freigesprochen.

Nach Vergewaltigungsvorwurf einer 22-Jährigen: Rumänischer Lastwagenfahrer freigesprochen

Das Landgericht Hechingen. Foto: Pascal Tonnemacher/Archiv

Zudem, so der Richter, stehe ihm eine Entschädigung zu. Die Kosten des Verfahrens hat das vermeintliche Opfer zu tragen.

Über dreieinhalb Jahre lang hatte der Fahrer um seine Zukunft gebangt. In seiner Ehe und beruflich, betonte der Verteidiger, habe es Probleme gegeben.

Brief bringt die Wahrheit ans Licht

Zur schnellen Entscheidung des Gerichts trug vor allem ein Brief der Frau bei, den diese rund drei Jahre und sieben Monate nach der betreffenden Nacht ans Gericht geschrieben hatte – zwei Tage vor der Hauptverhandlung.

Darin stellte sie fest, dass den von ihr der Vergewaltigung bezichtigten Lastwagenfahrer keine Schuld treffe.

Frau war betrunken und berauscht

Sie sei sehr betrunken gewesen an diesem Abend und habe zudem noch „Kräutermischungen“ konsumiert gehabt.

Im Brief macht sie geltend, dass er ihr Geld für Sex geboten habe, was der Angeklagte vehement verneinte.

Die Frau, die sich aktuell in Haft befindet und von zwei Beamten vorgeführt wurde, machte am Mittwoch von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und sagte im Zeugenstand nichts mehr zu dem lange zurückliegenden Vorfall.

Fahrer soll sich der Tramperin sexuell genähert haben wollen

Dem Fahrer aus der Region wurde vorgeworfen, Ende 2015 eine damals 22-jährige Tramperin aus Albstadt mitgenommen zu haben in der Absicht, sich ihr „in einer günstigen Situation sexuell zu nähern“.

Dies habe er auch ansatzweise in die Tat umgesetzt, bis ihn das Opfer angeschrien habe und er sie in Ebingen habe aussteigen lassen.

Die Tramperin habe er nur vorzeitig abgesetzt

Der Mann aus Rumänien, der erst seit wenigen Jahren in Deutschland lebt, gab an, nur wenig Deutsch zu verstehen.

Er habe der Frau, die ständig geredet und zudem schlecht gerochen habe, klar machen wollen, dass er sie nicht, wie gewünscht, nach Balingen fahren könne. Dann habe er sie wieder abgesetzt.

Der Staatsanwalt betonte, keinen Einspruch einzureichen, damit die Familie ein schönes Fest verleben könne.

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