Balingen

Freispruch im Fall Leni: Hündin belästigt Allgemeinheit nicht

19.12.2018

von Daniel Seeburger

Der Nachbarschaftsstreit um Hündin Leni ging am Mittwochvormittag vor das Balinger Amtsgericht. Das sprach Nicole Weißmann, die Halterin, frei.

Eigentlich hätte man Mischlingshündin Leni schon mal gerne bellen hören. Damit man weiß, um was es überhaupt geht. Am Mittwoch kuschelte das Hündchen eine halbe Stunde vor den Schranken des Gerichts in den Armen ihres Frauchens Nicole Weißmann und ließ sich auch von den Zuhörern nicht in ihrem Dösen beirren. Leni schwieg beharrlich.

Freispruch im Fall Leni: Hündin belästigt Allgemeinheit nicht

© Daniel Seeburger

Hündin Leni mit ihrer Halterin vor dem Amtsgericht in Balingen.

Dabei war die kleine Mischlingshündin der Grund, weshalb das Gericht tagte. Denn Leni, so der Vorwurf von zwei Nachbarn, bellt – zu laut und zu oft. 

Zwei Anzeigen beim Ordnungsamt brachten der Halterin Nicole Weißmann, Inhaberin des Modegeschäfts Label 29 in der Ölbergstraße, ein Bußgeldbescheid über insgesamt 200 Euro ein.

Halterin wehrt sich gegen Bußgeldbescheid

Sie wollte nicht bezahlen und ging vor Gericht. „Leni bellt wirklich nicht“, erklärte Nicole Weißmann vor dem Amtsgericht. Das sieht die Nachbarin ganz anders.

Es sei im Augenblick zwar etwas besser geworden, in den Sommermonaten aber habe der Hund immer wieder angeschlagen. Damals verbrachte Leni einen Großteil der Zeit vor dem Ladengeschäft. 

Bellt sie oder nicht? Das ist hier die Frage

Sie finde es nicht richtig, dass der Hund vor dem Geschäft gehalten wird, erklärte eine weitere Zeugin. Ein flächenmäßiges Bellen konnte sie nicht bestätigen. Leni habe aber beispielsweise angeschlagen, wenn andere Hunde vorbeigelaufen sind.

Eine Kundin konnte sich daran erinnern, wie die Nachbarin einmal wutentbrannt vor den Laden gestürmt sei. Sie habe zu Nicole Weißmann gesagt, der Hund solle ruhig sein.

„Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagte die Kundin, „denn ich habe nicht mitbekommen, dass der Hund gekläfft hat“. Und der saß direkt neben ihr.

Eine Zeugin, die in einem Nachbargeschäft arbeitet, erklärte sogar, dass sie Leni gerne einmal bellen hören würde.

Richter Müller: Der Hund belästigt die Allgemeinheit nicht

Grundsätzlich, so Richter Müller, dürfe ein Hund bellen, allerdings nicht permanent. Dafür gebe es bei Leni keine Anhaltspunkte.

Deshalb sei klar: „Der Hund belästigt die Allgemeinheit nicht“. Ob das Tier artgerecht gehalten wird, sei nicht Inhalt des Verfahrens.

Da das Veterinäramt nicht eingeschritten ist, könne die Haltung aber nicht so furchtbar gewesen sein. Der Richter sprach Nicole Weißmann frei.

Er wolle ein klares Signal senden, so Müller. Zu dieser Zeit saß Leni gut behütet im Zeugenraum – und schwieg beharrlich.

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