Zollernalbkreis

Autofahren bei Schnee und Eis: schleichen oder schlittern?

13.12.2018

von Pascal Tonnemacher

Die Polizei gibt Tipps, wie man im Winter vernünftig fährt; das Landratsamt erläutert, wie der Räumdienst arbeitet.

Der Winter ist zurück. Das bedeutet aber auch: glatte Straßen, Blitzeis, Unfälle. Wer jegliche Gefahr, ins Schlittern zu geraten verhindern will und langsamer als erlaubt fährt, ist schnell als Schleicher verschrien. Doch das Schleichen ist richtig.

Autofahren bei Schnee und Eis: schleichen oder schlittern?

© Volker Bitzer

Zwei Räum- und Streufahrzeuge sind auf dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz in Albstadt-Ebingen im Einsatz.

Die Polizei rät, die Geschwindigkeit und den Abstand zum Vorausfahrenden den Straßenverhältnissen anzupassen. Die Höchstgeschwindigkeit gilt nämlich nur unter günstigen Voraussetzungen. Geschwindigkeiten unter 50 Stundenkilometern sind deshalb auch auf Bundesstraßen kein Tabu, bei einer Sicht von unter 50 Metern sogar vorgeschrieben.

Polizei rät, Ruhe zu bewahren

Grundsätzlich gilt, bei verschneiter oder glatter Fahrbahn aufmerksam zu sein. Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist tatsächlich ein Problem. Auch falsche Reifen, zu wenig Abstand und nicht angepasste Geschwindigkeit seien Risikofaktoren, die durch jeden Autofahrer leicht zu vermeiden wären, sagt Sarah König, Pressesprecherin des Tuttlinger Polizeipräsidiums.

„Angepasste Geschwindigkeit“ bedeutet, dass jeder Autofahrer sich so verhalten muss, dass er seinen Wagen auch ständig beherrscht. Und zwar immer unter der Berücksichtigung der persönlichen Befähigung, der aktuellen Verkehrslage, des Wetters, der Straßenverhältnisse und des Fahrzeugzustands.

Bei Blitzeis-Warnung Auto stehen lassen

Doch noch bevor sich Autofahrer mit ihrem Wagen auf die womöglich gefährliche Fahrt machen, sollten sie die Straßenverhältnisse und die Profiltiefe der Reifen prüfen. Wer kann, soll – vor allem bei einer akuten Warnung vor Blitzeis – sein Auto stehen lassen.

Wer bereits unterwegs ist, soll auf glatten Straßen die Ruhe bewahren und den Fuß unbedingt vom Gas nehmen. Lenkbewegungen sollten, wenn es der Straßenverlauf zulässt, vermieden werden. Besondere Vorsicht gelte an Brücken, weil die Blitzeis-Gefahr dort am größten sei.

Wer bereits am Rutschen ist, soll nicht hektisch lenken oder bremsen – so verschlimmere sich die Situation oftmals noch, sagt König. Besser das Auto ausrollen lassen. Grundsätzlich soll man auch immer mit Fehlern Anderer und daraus entstehenden Gefahrensituationen rechnen.

So arbeitet der Streu- und Räumdienst

Auch wenn Autofahrer selbst in der Pflicht stehen, tut der Räum- und Streudienst seinen Teil zu möglichst sicheren Straßenverhältnissen. Eine der größten Herausforderungen ist dabei laut Auskunft des Landratsamtes die hohe Erwartungshaltung der Verkehrsteilnehmer. Verkehrsbehinderungen seien nie auszuschließen, Winterreifen Pflicht und eine erhöhte Vorsicht deshalb immer angebracht.

Das Landratsamt erläutert die Winterdienst-Szenarien exemplarisch an der Balinger Straßenmeisterei: In einer ersten Stufe werde mit drei Fahrzeugen präventiv in den drei Bezirken Balingen, Schömberg und Hechingen gestreut. Präventiv sowie auftauend werde bei der zweiten Stufe gestreut. Alle fünf Fahrzeuge der Balinger Straßenmeisterei sind dabei im Einsatz. Bei Schneefall können mithilfe von Fremdunternehmen zehn Fahrzeuge eingesetzt werden – Stufe drei der Einsatzszenarien.

Der Winterdienst der Straßenmeistereien beginnt um drei Uhr, vorausgesetzt der Leiter erkennt nach Wetterprognosen einen Bedarf. Sind Bundes-, Landes- und Kreisstraßen befahrbar, für die die Straßenmeistereien in Albstadt-Lautlingen und Balingen zuständig sind, arbeiten die Mitarbeiter wieder regulär. Wenn nötig, wird weiter geräumt und gestreut. Die Spätschicht löst den Frühdienst um 12.30 Uhr ab und fährt Winterdienst bis 21.30 Uhr.

Die zehn Balinger Fahrzeuge räumen in Volllast und mit Unterstützung von Fremdunternehmen im Schnitt 33 Kilometer Straße, jeder seine fest zugewiesene Strecke. Personalmangel gebe es keinen, alle Stellen seien besetzt und sämtliche Fahrzeuge können in der Früh- und Spätschicht eingesetzt werden.

Besondere Priorität haben laut Landratsamt verkehrswichtige Straßen, wie beispielsweise die meisten Bundesstraßen, aber auch Steigungsstrecken und Busrouten. Bei der Einteilung der Fahrzeuge werde außerdem deren Größe berücksichtigt.

Verantwortliche wollen Blitzeis vorhersehen

Entstehendes Blitzeis versuchen die Verantwortlichen durch das Auswerten von Wetterprognosen vorherzusehen. Durch gezieltes präventives Streuen soll es dann verhindert werden. Schwierig ist dies jedoch besonders auf stark befahrenen Straßen, da die Salzsole dort wieder von der Fahrbahn entfernt wird.

Probleme und Beschwerden gebe es vereinzelt bei starkem Schneefall, der kurz vor Beginn des Berufsverkehrs einsetzt. Der schmelzende Schnee verdünnt die Salzlösung und spült ihn von der Straße – präventives Streuen sei in diesem Fall also kaum möglich. Beschwerden, die meistens im Gespräch ausgeräumt werden können, gebe es auch über den Winterdienst in Ortsdurchfahrten. Für diese seien zwar die Gemeinden selbst verantwortlich, doch die Straßenmeistereien des Landkreises würden diese unterstützen.

 

Winterreifen sind Pflicht

Profil Gesetzlich erlaubt ist bei Winterreifen eine Tiefe von 1,6 Millimetern. Der ADAC empfiehlt jedoch vier Millimeter und rät, die Reifen auch im Sommer nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe abzufahren. Hilfreich beim Messen ist eine Ein-Euro-Münze: Ihr goldener Rand ist drei Millimeter breit. Sommerreifen sollen laut ADAC ab drei Millimetern Profiltiefe erneuert werden.

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