Messstetten

Keine Mahnungen bis Jahresende

06.12.2018

Meßstetten verschickt bis zum Jahresende keine Bescheide über Verwarnungs-, Buß- oder Zwangsgelder, keine belastenden Verwaltungsakte und keine Mahnungen.

„Wir möchten so einen kleinen Beitrag zu einer besinnlichen Weihnachtszeit leisten“, begründet Bürgermeister Frank Schroft diese Maßnahme. Laut Pressemitteilung sind Fälle, in denen Verjährung oder Fristablauf eintreten würde, von der Sonderreglung ausgenommen.

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