Winterlingen

Nur auf Wunsch öffentlich

10.11.2018

von Anne Retter

Rainer Pfersich hat im Gemeinderat die Anfrage gestellt, weshalb in der Presse kaum mehr Winterlinger unter den Geburtstagen veröffentlicht seien.

Die Datenschutzgrundverordnung sehe vor, dass das nur auf Wunsch geschehe, erklärte Bürgermeister Michael Maier. Es bedarf der schriftlichen Zustimmung sowohl für die Veröffentlichung im Amtsblatt als auch in der Zeitung. Nur dann darf die Verwaltung Informationen herausgeben.

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