Winterlingen

Beim Brandschutz herrscht Einigung

12.10.2018

von Anne Retter

Das Landratsamt und die Gemeinde haben sich außergerichtlich über baurechtliche Anordnungen verständigt.

Bürgermeister Michael Maier informierte am Montag im Gemeinderat über einen Beschluss aus einer nichtöffentlichen Sitzung. Der Gemeinderat hatte zugestimmt, eine Klage zurückzunehmen. Hintergrund: Das Landratsamt des Zollernalbkreises erließ gegen die Gemeinde Winterlingen baurechtliche Anordnungen. Gegenstand war der Brandschutz, insbesondere an den Schulen.

Diese Anordnungen hat die Gemeinde als rechtswidrig betrachtet; Gesichtspunkte des Bestandschutzes und der Verhältnismäßigkeit seien nicht berücksichtigt worden. „Es kann nicht verlangt werden, dass alle öffentlichen Gebäude ständig dem aktuellsten Fortschritt angepasst werden“, erklärte Hauptamtsleiter Ludwig Maag den Standpunkt Winterlingens.

Die Gemeinde legte deshalb erst Widerspruch und dann Klage gegen die Anordnungen ein. Inzwischen hat Winterlingen sich mit dem Landratsamt aber außergerichtlich geeinigt, weshalb die Gemeinderäte die Klagerückname beschlossen haben.

Es wurden Vereinbarungen getroffen, die die brandschutztechnischen Auflagen auf ein für beide Seiten tragbares Niveau festlegen. Viele der angemahnten Maßnahmen waren ohnehin überholt – während anderer Baumaßnahmen setzten die Winterlinger sie gleich mit um. Dennoch bleiben einige Dinge noch zu tun.

In der Größenordnung von schätzungsweise 300 000 Euro stehen zum Beispiel an der Realschule Maßnahmen an. Bis Ende 2019 werden die noch offenen Punkte bereinigt, besagt die Vereinbarung. Sobald also der Haushalt für 2019 beschlossen ist, geht es an die Umsetzung.

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