Rosenfeld-Heiligenzimmern

Das Ufer des Danbachs war Thema bei den Räten

29.10.2018

Bei der jüngsten Sitzung der Räte in Heiligenzimmern, war der Gewässerrandstreifen am Danbach beim Schuppengebiet ein Thema.

Ortsvorsteher Rolf Kotz informierte, dass es nach einer anonymen Anzeige einen Termin mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes, des Amts für Bodenschutz und des Abfallwirtschaftsamtes gegeben habe. Dabei wurde festgestellt, dass gesetzliche Vorgaben innerhalb des Gewässerrandstreifens teilweise nicht ausreichend beachtet werden. Von Seiten des Landratsamtes werden alle Anlieger im Schuppengebiet schriftlich über die Vorgaben informiert.

Kotz wies daraufhin, dass die Vorgaben des Gewässerrandstreifens auch an der Stunzach zu beachten seien. In diesem Streifen dürfen beispielsweise keine Holzlager, Baumaterialien, Komposthaufen oder Rasenschnitt abgelagert werden.

Auch die kurzzeitige Lagerung von anfallenden Baumaterialresten oder sonstigen Restmaterialien sowie dauerhafte Lagerung von sonstigen Gegenständen ist nur in ausreichendem Abstand zum Gewässer zugelassen. Dass keine Entsorgung von Bauschutt, Holz oder Hausmüll am Ufer erfolgen darf, verstehe sich von selbst, so Kotz. Ebenso dürfen standortgerechte Bäume oder Sträucher nicht entfernt werden. Auch aus haftungsrechtlichen Gründen sei jedem Gewässeranlieger dringend zu raten, diese Vorgaben zu beachten.

Beispielsweise können bei Hochwasser durch weggeschwemmtes Material, welches den Abfluss bei Brücken oder anderen Engstellen verhindert, Überschwemmungen mit entsprechenden Schäden verursacht werden.

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