Schömberg-Schörzingen

Eigenständiges Schörzingen: In besonderen Fällen denkbar

26.10.2018

von Daniel Seeburger

Die Loslösung Schörzingens von Schömberg wäre möglich. Es gibt aber hohe rechtliche Hürden.

Der Gemeinde- und Ortschaftsrat Jens-Uwe Saat hat in der Dienstagssitzung eine Loslösung Schörzingens von Schömberg zur Diskussion gestellt. Bürgermeister Karl-Josef Sprenger wollte zu den rechtlichen Möglichkeiten nur in nichtöffentlicher Sitzung etwas sagen. Wir haben beim Landratsamt nachgefragt und veröffentlichen die Stellungnahme in Ausschnitten:

„Eine Abtrennung einer Teilgemeinde aus einer bestehenden Gemeinde ist im Rahmen einer Gebietsänderung möglich in Form der Neubildung. Allerdings ist dies nach den Rechtsvorschriften nur in besonders gelagerten (Ausnahme-)Fällen denkbar. (. . . ). Grundsätzlich ist der Bestand einer (Gesamt-)Gemeinde geschützt. (. . . ) Gebietsänderungen sind deshalb generell nur aus Gründen des öffentlichen Wohls zulässig. Ob dies bejaht werden kann, muss nach allen Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. Dabei sind sowohl die örtlichen Interessen der beteiligten Gemeinden (als) auch das übergeordnete Interesse der Allgemeinheit, (. . .), zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Die für eine Gebietsänderung sprechenden Gründe müssen erheblich höher wiegen als die dagegen sprechenden Argumente.

(. . . )Verfahrensmäßig wäre die Ausgliederung einer Teilgemeinde aus der bisherigen Zugehörigkeit eine sog. Neubildung, (. . .), die letztlich nur mittels einer gesetzlichen Regelung (Landtag) erfolgen könnte. Vor Erlass des Gesetzes wäre die Bürgerschaft zu der geplanten Änderung zu hören. Die Initiative kann dabei sowohl von der Regierung als auch von Abgeordneten ausgehen. Die Anregung zur Aufnahme dieses Verfahrens kann von einer interessierten Gemeinde, einer Minderheit des Gemeinderats oder aber auch von einer sonstigen Gruppe von Bürgern gegeben werden. (. . . ).“

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