Geislingen/Hechingen

Zehn Jahre Haft für Raubüberfälle

09.08.2018

von Daniel Seeburger

Der Mann, der im Februar 2017 die Geislinger Tankstelle ausgeraubt hat, ist am Mittwoch zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Der 31-jährige Mann, dem Überfälle auf die Geislinger Shell-Tankstelle, ein Spielkasino in Tübingen und eine Spielothek in Bisingen zur Last gelegt wurden, ist am Mittwoch von der ersten Strafkammer des Landgerichts Hechingen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.

Zehn Jahre Haft für Raubüberfälle

© Pascal Tonnemacher

Das Landgericht in Hechingen.

Der schwer von Betäubungsmitteln abhängige Mann muss zuerst einen Entzug in einer Entziehungsanstalt durchmachen. Wenn diese gelinge, werde nach der Haft von einer weiteren Sicherungsverwahrung abgesehen, so Richter Dr. Hannes Breucker. „Das ist die dunkelgelbe Karte für Sie“, sagte er. Der 31-Jährige hat bereits mehrere Vorstrafen, eine davon wegen eines Tötungsdelikts.

Verurteilt wurde der Mann in zwei Fällen wegen schweren Raubes und in einem Fall wegen versuchten schweren Raubes. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Richter Dr. Hannes Breucker und die weiteren Mitglieder der Strafkammer sahen es als erwiesen an, dass der 31-Jährige unter anderem am 6. Februar 2017 die Shell-Tankstelle in Geislingen überfallen hatte.

Seither leide seine Mandantin, die damals in der Tankstelle Dienst hatte, unter Panikattacken, erklärte Rechtsanwalt Carsten Kühn als Vertreter der Nebenklage. Die Frau habe lange Zeit nicht mehr zur Arbeit gehen können. „Ich hoffe, dass meine Mandantin ihr letztes Opfer war“, so Kühn zum Täter.

Staatsanwältin hat keine Zweifel an Täterschaft

Rechtsanwältin Katrin Behringer wies auf Ungereimtheiten hin, die eine Verurteilung nicht zuließen, da ihr Mandant nicht zweifelsfrei als Täter überführt werden könne. Das sah Staatsanwältin Dr. Sarah Hausmann anders. Sie sprach von einem Verfahren mit vielen kleinen Puzzleteilen, die aber zusammengefügt ein großes, klares Bild ergeben hätten.

Richter Dr. Breucker bedankte sich bei allen Beteiligten für eine hochprofessionelle Arbeit. Es sei alles genutzt worden, was das Ermittlungsarsenal hergebe. Beim Tankstellenüberfall habe zwar ein „Königsbeweis“ gefehlt. „Es gibt aber keinen begründeten Zweifel an ihrer Täterschaft“, sagte Breucker zum Angeklagten.

Trotzdem wolle man dem Verurteilten die Chance geben, sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken, sagte der Richter. „Wir glauben, dass sie therapiewillig sind“, führte er aus. Im Augenblick aber sei der 31-Jährige noch gefährlich, so Breucker. „Das ist die letzte Ausfahrt für Sie“, ermahnte ihn der Richter.

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