Sigmaringen

Wer Wasser entnimmt, riskiert eine Strafe von bis zu 100.000 Euro

03.08.2018

von Pressemitteilung des Landratsamts

Das Landratsamt Sigmaringen hat ab sofort für die kommenden drei Wochen untersagt, öffentliche Fließgewässer, Weiher und Seen anzuzapfen. Das Schöpfen von Hand ist weiterhin erlaubt.

Wer Wasser entnimmt, riskiert eine Strafe von bis zu 100.000 Euro

© Landratsamt

Trockene Kiesbänke und Algen in der Donau an der Nepomukbrücke in Sigmaringen.

Die Behörde begründet dies mit dem Schutz von Fischen und Pflanzen. „Viele Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg haben im Augenblick eine äußerst geringe Wasserführung. Das gilt auch für den Landkreis Sigmaringen“, erklärt Adrian Schiefer, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Arbeitsschutz. Der geringe Wasserstand fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration damit zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. „Eine weitere Abnahme der Wasserführung kann zu einem Fischsterben führen“ warnt Schiefer.

Teilweise völlig ausgetrocknet

Weiter heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes: Deutlich wird die Situation anhand der Abflussmessungen an der Donau am Pegel in Hundersingen. Aus langjährigen Messreihen seit 1929 ermittelt sich ein mittlerer Abfluss für den Monat August von 13,7 Kubikmeter pro Sekunde (m³/s). Derzeit fließt hier mit 6,5 m³/s nur zirka halb so viel Wasser ab, mit weiterhin fallender Tendenz. An der Ostrach stellt sich die Lage ähnlich dar. Hier wurden die geringsten Werte gemessen, die seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1993 erfasst wurden. Der Andelsbach führt zwischen Gampenhof bis hinter Denkingen stellenweise über längere Strecken überhaupt kein Wasser mehr und ist völlig ausgetrocknet.

Das Gewitter am Mittwochabend brachte offenbar auch keine Besserung. Fachbereichsleiter Schiefer: „Im Raum Ertingen, wo es am meisten regnete, stieg der Abfluss der Schwarzach von 0,5 m³/s auf zwei m³/s. Innerhalb von sechs Stunden ist er wieder auf unter einen m³/s abgesunken. Dies zeigt, dass die Bodenwasserspeicher weiterhin leer bleiben.“ Nachdem laut den derzeitigen Prognosen eine deutliche Änderung der Wetterlage nicht in Sicht ist, wird sich der Wasserstand an den Gewässern so schnell auch nicht regulieren. Daher hat die Behörde das Verbot zunächst für drei Wochen verhängt.

Tipps für Landwirte

Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen. Das Entnahmeverbot gilt sowohl für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Allgemeingebrauchs als auch für alle bisher genehmigten Wasserentnahmen, wie für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen. „Wir raten Landwirten, bei der Versorgung von Jungpflanzen auf die öffentliche Wasserversorgung zurückzugreifen. Werden größere Wassermengen benötigt, sollten sich die Landwirte direkt mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen in Verbindung setzen.“ empfiehlt Schiefer.

Das Landratsamt hofft auf Verständnis bei den Landwirten und steht gerne beratend zur Seite. Wer das Verbot ignoriert riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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