Albstadt/Hechingen

Ebinger Leichenfund: Toter ist nun identifiziert

02.08.2018

von Gudrun Stoll

Wie die Staatsanwaltschaft Hechingen mitteilt, konnte der Mann, der am Samstag tot im Ebinger Westen gefunden wurde, nun identifiziert werden.

Die gemeinsame Pressemitteilung von Hechinger Staatsanwaltschaft und Polizei, die am Donnerstag um die Mittagszeit veröffentlicht wurde, war denkbar knapp verfasst: Den Behörden sei es durch umfangreiche Ermittlungen gelungen, die Identität des Toten zu klären, der am Samstagnachmittag in einem Wohngebiet im Ebinger Westen gefunden wurde. Es handle sich bei dem Verstorbenen um einen 33 Jahre alten Mann aus Albstadt.

Ebinger Leichenfund: Toter ist nun identifiziert

© Gudrun Stoll

Gefunden wurde der Leichnam in diesem unwegsamen und schwer einsehbaren abschüssigen Baustellengelände in der Ebinger Weststadt.

Ein DNA-Test habe den Ermittlern zum entscheidenden Erfolg verholfen. Nach wie vor unklar bleibe jedoch die genaue Todesursache, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Ermittler gehen aber nicht davon aus, dass sich in dem dicht besiedelten Wohngebiet, in dem die Leiche gefunden wurde, ein Raub oder gar ein Mord ereignet hat. Bei den Ermittlungen habe es keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen oder sonstiges Fremdverschulden ergeben.

Die Ermittlungsbehörden richten in ihrer Erklärung ausdrücklich Dank an die Bevölkerung, deren Hinweise mit zur Klärung der Identität des Mannte beigetragen hätten. Wie mehrfach berichtet, haben Anwohner in der Ebinger Weststadt am Samstag auf einem Baustellengrundstück den Toten entdeckt. Der Mann lag an einem unwegsamen und schwer einsehbaren, von Gras und Büschen gesäumten Abhang. Der Unbekannte war nackt, neben der Leiche lag Bekleidung. Laufschuhe und Jacke erwiesen sich für die Ermittler als wichtiger Anker, um überhaupt Anhaltspunkte zu finden, um wen es sich bei dem unbekannten Toten handeln könnte.

Da die Leiche schon mehrere Tage bei Gluthitze im Freien gelegen hatte, war der Verwesungsprozess so stark fortgeschritten, dass sich lediglich das Geschlecht bestimmen ließ. Da der Tote auch keine Ausweispapiere bei sich trug, waren Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Ergebnisse der Obduktion und auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Nach dem Leichenfund herrschte über Tage hinweg in der Bevölkerung Rätselraten und Ungewissheit, was sich auf dem Gelände zugetragen haben könnte, zumal die Umstände mysteriös erschienen. Wieso war der Tote entkleidet? Wie kam er auf das Gelände? Was ist tatsächlich passiert?

Alle diese Fragen, räumt Staatsanwalt Markus Engel, blieben im Prinzip offen. Für viele Albstädter, die den Fall betroffen und auch traurig mitverfolgt haben, sei dies unbefriedigend, ist sich der Pressesprecher der recht dürren Faktenlage bewusst.

Er gehe auf alle Fälle davon aus, dass der Fundort des Toten auch der Sterbeort sei, sagt Engel. Aber es gebe keinerlei Verbindungen zu dem Gelände, auf dem der 33-jährige Mann verstorben ist. Dieser habe auch auf der Baustelle nicht gearbeitet. Da ein Gewaltverbrechen mit größter Wahrscheinlichkeit ausscheidet, bleiben als mögliche Todesursachen gesundheitliche Probleme oder ein Suizid. Zu beiden Möglichkeiten macht die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben.

Der Tote wurde, wie berichtet, am Samstagnachmittag geborgen, am Montag erfolgte die Obduktion. Innerhalb von vier Tagen lag das Ergebnis der DNA-Untersuchung vor, die Labors haben laut Markus Engel den Fall mit Priorität behandelt. Gewissheit, dass es sich tatsächlich um den 33-jährigen Mann aus Albstadt handelt, habe es erst am Donnerstagvormittag gegeben, als das Ergebnis des DNA-Abgleichs vorlag.

Die Identität des Toten ist nunmehr geklärt. Dabei geholfen haben moderne Analyseverfahren und der genetische Fingerabdruck. Erstaunt zeigt sich der Staatsanwalt aber über den Umstand, dass das Fehlen des noch jungen Mannes offenbar niemanden aufgefallen oder merkwürdig vorgekommen ist.

„Es gab in den Tagen keine Vermisstenmeldung“, sagt Markus Engel. Mit zu den nächsten Schritten gehöre nun die Suche und Kontaktaufnahme zu Familienangehörigen.

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