Rottweil/Villingendorf

Lebenslänglich für den Dreifachmörder von Villingendorf

26.06.2018

von Peter Arnegger/NRWZ

Das Landgericht Rottweil verurteilte heute den 41-jährigen Kroate Drazen D. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Er hatte im vergangenen September in Villingendorf drei Menschen, darunter seinen Sohn, ermordet. 

Weil er in Villingendorf drei Menschen ermordet hat, darunter seinen sechsjährigen Sohn, ist der Kroate Drazen D. (41) am Dienstag in Rottweil zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem ist er zur Zahlung von mehreren zehntausend Euro Schadensersatz verurteilt worden. Das berichtet die NRWZ.

 

Lebenslänglich für den Dreifachmörder von Villingendorf

Der Angeklagte war mehrere Tage lang auf der Flucht, die Polizei fahndete mit einem Großaufgebot nach ihm. Foto: Benno Schlagenhauf (Archiv)

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Drazen D. am Abend des 14. Septembers 2017 in ein Haus in Villingendorf eingedrungen ist, in dem seine Ex-Partnerin und der gemeinsame Sohn (6) lebten. Es war der Abend der Einschulungsfeier des kleinen Jungen. Diesen, sowie den neuen Freund der Ex-Lebensgefährtin (34) und dessen Cousine (29) hat er dort erschossen.

Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass er seiner Ex-Partnerin Leid antun wollte, weil er die Trennung vom Februar 2017 nicht akzeptierte. Die Frau soll er bewusst verschont haben – um sie mit dem Tod ihrer Angehörigen größtmögliches Leid zuzufügen. Denn: „Einen Drazen D. verlässt man nicht.”

Für die Tat hat er ein serbisches Sturmgewehr benutzt. Nach fünftägiger Flucht war er schließlich in Neufra gefasst worden. Nach ihm war intensiv mit einem Großaufgebot der Polizei gefahndet worden. 

Wut und abgrundtiefer Hass als Motiv

„Ein Verbrechen in dieser Dimension muss in einer Hauptverhandlung sorgfältig aufgeklärt werden”, so der vorsitzende Richter, Karlheinz Münzer, eingangs der Urteilsbegründung. Das sei geschehen. Die Polizei habe detaillierte Ermittlungsarbeit geleistet. 

Wichtig sei aber auch gewesen, die „subjektiven Tatmerkmale”, die persönlichen Hintergründe der Tat aufzuarbeiten. Das habe ergeben, dass etwa keine hirnorganische Erkrankung des Täters vorgelegen habe. Eine wichtige Grundlage für das Urteil, so Münzer.

Auch habe sich der nun Verurteilte an der Aufarbeitung seines Verbrechens beteiligt. 

Münzer sprach vom „Respekt gegenüber dem Verhalten der Opfer.” Deren Aussagen hätte sie enorm viel Kraft gekostet, dennoch hätten sie zur Aufklärung des Verbrechens einen wichtigen Beitrag geleistet. Vor allem die Ex-Partnerin.

Die Beweisaufnahme habe ein klares Motiv ergeben: Wut und „abgrundtiefen Hass.” Die Schuld für die Tat habe er vornehmlich bei anderen gesucht. Bei seiner Ex-Partnerin. Diese sollte leiden. Mitleid habe der Täter erst im Laufe des Prozesses und nur für die Angehörigen entwickelt. Nicht für seine Ex-Lebensgefährtin. 

Das Gericht nahm Schuld von den Jugendamts-Mitarbeitern in Tuttlingen. Es sei dem Angeklagten ein Leichtes gewesen, die neue Wohnadresse seiner kleinen Familie zu erfahren. Es hatte im Laufe des Prozesses vor allem vonseiten der Nebenklage Kritik an der Behörde gegeben.

Der Staatsanwalt, aber auch die Nebenkläger und die beiden Verteidiger des Angeklagten hatten auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. 

Mit dem Urteilsspruch geht ein Prozess zu Ende, der bereits am 16. März begonnen hatte und über 18 Prozesstage lief. Verhandelt wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil.

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