Zollernalbkreis

Auch während der WM gilt: Straftat bleibt Straftat

13.06.2018

von Polizei

Autokorsos, jubelnde Fans, Siegesfeiern: Die Polizei ist für die WM und ihre Begleiterscheinungen gerüstet. 

Auch während der WM gilt: Straftat bleibt Straftat

© Gudrun Stoll (Archiv)

Beliebte Korso-Strecke: der Ebinger Tunnel.

Die Begleiterscheinungen bei großen Fußballturnieren sind bekannt: Public-Viewing, Autokorsos, jubelnde Fans und Siegesfeiern gehören genauso so dazu wie Enttäuschung und Frust bei Niederlagen. Laut einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Tuttlingen sind die Beamten für das Großereignis gerüstet, mit dem richtigen Augenmaß, wie es wörtlich heißt.

An der bewährten Strategie aus Vorjahren halte man fest: Störer und Straftäter werden in gesetzeswidrigem Handeln gestoppt. Gleichzeitig lasse man feiernden Fans genügend Spielräume. Die Polizei setze auf eine eindeutig dezentrale Einsatzkonzeption. Die Verantwortung für die polizeilichen Einsätze wurde in die Hände derer gelegt, die sich vor Ort am besten auskennen – die Leiter der Polizeireviere.

Die Einsatzerfahrungen flossen in die Planungen für die WM 2018 mit ein. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen sei auch bei der jetzigen Veranstaltung selbstverständlich. Ausnahmeregelungen anlässlich des großen Fußballfestes, also eine „Lex Weltmeisterschaft“, wird es auch bei diesem Großereignis nicht geben. Straftaten bleiben Straftaten und werden, wie auch gravierende Ordnungswidrigkeiten, laut Pressemitteilung konsequent verfolgt.

Selbst- und Fremdgefährdungen bei Autokorsos, beispielsweise das Sitzen auf Motorhauben oder das Schwenken von Fahnen aus dem fahrenden Auto, würden genauso wenig toleriert wie Alkoholexzesse oder Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen. Fußballfans, die sich betrunken oder unter Drogeneinfluss hinters Steuer setzen, haben die gleichen Rechtsfolgen zu tragen wie im „normalen Leben“.

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