Weilen u.d.R.

Wettegärten als neues Baugebiet

29.03.2018

Durch einen neuen Paragrafen im Baugesetzbuch kann jetzt schneller erschlossen werden.

Der Gesetzgeber hat durch die Einführung des neuen Paragrafen 13b im Baugesetzbuch für die Gemeinden ein Verfahren geschaffen, um Bebauungspläne in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen. Es wird durch die Neuregelung ermöglicht, dass Wohnbauflächen im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung ausgewiesen werden können, auch wenn diese bisher im Flächennutzungsplan noch nicht enthalten sind. Ausgewiesen kann maximal ein Hektar Grundfläche.

Um die Weiterentwicklung der Gemeinde Weilen sicherzustellen, hat der Gemeinderat beschlossen, für den Bereich Wettegärten die Aufstellung eines Bebauungsplans ins Auge zu fassen. Dazu bedarf es jedoch zuerst der Einholung von Angeboten von Planungsbüros für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Gemeinderat will die Thematik weiter verfolgen.

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