Hechingen

Untreue zum Wohl des Vereins: Gericht reduziert Strafe

28.03.2018

von Klaus Irion

Ein ehemaliger Fußballabteilungsleiter bekommt im Berufungsprozess zehn Monate Bewährungsstrafe – das bedeutet er hat kein Berufsverbot als Geschäftsführer.

Den von seinem Anwalt geforderten Freispruch erhielt der 51-jährige ehemalige Fußballabteilungsleiter eines Sportvereins im Zollernalbkreis nicht. Glück im Unglück – so er den Richterspruch annimmt und das Urteil rechtskräftig wird – hatte er gleichwohl.

Untreue zum Wohl des Vereins: Gericht reduziert Strafe

© Pascal Tonnemacher

Das Hechinger Landgericht.

Das Amtsgericht Balingen hatte im vergangenen Jahr neben einer Geldstrafe auch eine Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung gegen den Technischen Betriebswirt verhängt. Dagegen war jener aber in Berufung gegangen. Und dies im Wissen, dass er sich die Strafe betreffend nicht würde verschlechtern können, weil die Staatsanwaltschaft ihrerseits auf eine Berufung verzichtet hatte.

Und siehe da: Am Landgericht Hechingen wurde die Bewährungsstrafe nun auf zehn Monate verkürzt. Begründung des Vorsitzenden Richters Schwarz: Der Verurteilte sei in vollem Umfang geständig gewesen, habe den Schaden beglichen und sich vor den schon einige Jahre zurückliegenden Untreuetaten und auch seither nichts weiteres strafrechtlich Relevantes zu Schulden kommen lassen.

Und während der Staatsanwalt sämtliche 37 Fälle von Untreue als „gewerbsmäßig“ betrachtete, was seiner Ansicht nach keine Gefängnisstrafe unter einem Jahr erlaubt hätte, sah die Landgerichtskammer diesen Umstand nur in Teilen der Fälle erfüllt. Nach deutschem Recht hätte der Verurteilte ab einer Gefängnisstrafe von einem Jahr nie mehr als Geschäftsführer arbeiten dürfen. Ob das Auswirkungen auf den Fortbestand des Unternehmens gehabt hätte? Da waren sich Verteidiger beziehungsweise Staatsanwalt in ihren Plädoyers uneins.

Unstrittig war, dass der Geschäftsführer zum Schaden des Mutterkonzerns seines Unternehmens Verwandte, Bekannte und Mitarbeiter mit über die Firmenkonten abgerechnetem Heizöl versorgt hatte und das von den Begünstigten dafür erhaltene Schwarzgeld in seine Fußballabteilung investiert hatte (der ZAK berichtete). Auch dass er damals einige Spieler und Trainer des Amateurvereins in seinem Betrieb als Scheinangestellte geführt hatte, um deren Fußballgehalt bezahlen zu können, leugnete niemand.

Des Richters Fazit: „Sie haben mit ihrem Tun bitteres Lehrgeld bezahlt, mit diesem Kapitel ihres Lebens aber ja nachweislich abgeschlossen.“ Der Angeklagte selbst hatte die Taten als „absolute Dummheit, die ich bereue“, bezeichnet.

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