Hechingen

Untreue zum Wohl des Vereins: Prozess gibt Einblicke in den Amateurfußball

24.03.2018

von Klaus Irion

Privat verticktes Heizöl auf Rechnung des eigenen Betriebs und Scheinbeschäftigungen: Ein früherer Fußballabteilungsleiter erkaufte illegal sportlichen Erfolg.

Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass bereits in den untersten Ligen des deutschen Fußballs nicht immer nur aus Jux und Dollerei, sondern auch des Geldes wegen gegen den Ball getreten wird. Solange dies alles wirtschaftsrechtlich korrekt abläuft, kräht kein Hahn danach. Was aber, wenn in einem Verein illegale Deals laufen und ein Anonymus – aus welchen Gründen auch immer – diese an entscheidender Stelle aufzeigt?

 

Untreue zum Wohl des Vereins: Prozess gibt Einblicke in den Amateurfußball

© Pascal Tonnemacher

Das Hechinger Landgericht.

Dann findet sich der Verantwortliche des Vereins womöglich auf der Anklagebank eines Gerichts wieder und gewährt unfreiwillig tiefere Einblicke in den Alltag auf den Fußballplätzen der Amateure.

So geschehen am Freitag vor dem Landgericht Hechingen. Hier muss sich ein 51-jähriger Geschäftsführer eines kleinen Industriebetriebs wegen Untreue in jetzt noch 37 Fällen verantworten. Drei wurden wegen Verjährung fallengelassen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte eine Richterin des Amtsgerichts Balingen den Mann für diese Taten zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verdonnert. Der Verurteilte aber ging unter anderem wegen der Frage der teilweisen Verjährung in Berufung. Und so wird der Fall nun vor dem Landgericht Hechingen neu verhandelt.

Was war geschehen? Ihren Anfang nahm die Geschichte im Jahr 2005. Damals war es schlecht bestellt um die Fußballabteilung eines größeren Sportvereins im Zollernalbkreis, für die der jetzt Angeklagte in den Jahren davor als A-Jugend-Trainer aktiv gewesen war. „Die Abteilung war mehr oder weniger pleite“, erinnerte sich der 51-Jährige. Und nun legte auch noch der Abteilungsleiter sein Amt nieder.

„Man hat mich gebeten, ja fast schon gedrängt, die Abteilung zu übernehmen“, berichtete der Geschäftsführer vor Gericht. Er sagte zu und wurde zum neuen Abteilungsleiter gewählt. Es sei ihm dabei nur um den Verein gegangen und niemals darum, seine persönliche Bekanntheit zu steigern, ließ der Angeklagte den Vorsitzenden Richter Schwarz wissen.

Wie dem auch sei: Der sportliche Erfolg blieb nicht aus, doch mit den vom Team errungenen Aufstiegen waren offensichtlich auch höhere „Gehälter“ verbunden. „Es ging zu wie auf dem Basar“, erinnerte sich der damalige Abteilungsleiter. Als sich abzeichnete, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel den sportlichen Erfolg nicht abdecken können, kam der Abteilungsleiter, wie er vor Gericht bestätigte, auf die Idee, neben den tatsächlich in seinem Betrieb mit Minijobs versehenen Kickern, weitere Spieler und den Trainer als Mitarbeiter einzustellen.

Sie wurden korrekt angemeldet, es wurde korrekt Buch über sie geführt – allein, sie arbeiteten nur auf dem Papier für das Unternehmen. Der Lohn für die nicht erbrachte Arbeit war eine Zusatzeinnahme für ihre fußballerischen Aktivitäten. Sie waren also Scheinbeschäftigte.

Heizöl zum Nettopreis

Ob das denn tatsächlich nicht anders gegangen sei, den sportlichen Erfolg und die dafür notwendigen Mittel legal unter einen Hut zu bringen, wollte Richter Schwarz wissen. Des Angeklagten Antwort: „Als ich diese Zusatzzahlungen gestoppt habe, haben sofort 13 Spieler und ein Trainer den Verein verlassen.“

Die Sache mit der Scheinbeschäftigung war aber nur ein Modell, um den Verein finanziell fit zu spritzen. Ein weiteres war die Weitergabe von Heizöl an Familienmitglieder, Nachbarn und Mitarbeiter des eigenen Unternehmens zum Nettopreis.

Und so lief das ganze ab: Der Industriebetrieb benötigt rund 50.000 Liter Heizöl vierteljährlich. „Diese Menge brachte einen Rabatt von fünf oder sechs Cent auf den Liter“, so der Angeklagte. Im Laufe der Jahre seien immer mehr Menschen aus seinem direkten Umfeld auf ihn zugekommen und hätten ihn gebeten, ihnen doch in einem Aufwasch die privaten Öltanks zu diesen günstigeren Konditionen mitbefüllen zu lassen. Was dann auch geschah und letztlich wiederum der Fußballabteilung zugute kam.

Denn der Angeklagte rechnete auch die Kosten für das Heizöl, das den Privathaushalten geliefert wurde, als Betriebskosten ab. Dafür kassierte er von den mit günstigerem Heizöl Beglückten das Geld in bar. „Dieses Geld ist alles in den Fußball geflossen, ich habe mich niemals persönlich bereichert.“

Als die Masche auflog, weil ein Anonymus den Mutterkonzern des Betriebs in Gelsenkirchen über das Gebaren des Geschäftsführers aufklärte, erstattete dieser Selbstanzeige beim Finanzamt und beglich in der Folgezeit die angefallenen 45.000 Euro Steuerschulden. Wie wohl er auch sämtliche finanziellen Ansprüche des Mutterkonzerns inzwischen abgegolten hat. Dies alles aber schützte ihn nicht vor staatsanwaltlichen Ermittlungen, die letztlich zur der Bewährungsstrafe und zum jetzigen Berufungsprozess führten. Fortsetzung ist am Dienstag.

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