Albstadt-Lautlingen

Amtstrasse: Erst Ende 2018 Einstieg in Verfahren

15.02.2018

Die Interessengemeinschaft „Für die Südumfahrung 1G1 Lautlingen“ informiert sich beim RP über den aktuellen Stand.

Vor kurzem waren Vertreter der Interessengemeinschaft „Für die Südumfahrung 1G1 Lautlingen“ beim Regierungspräsidium (RP) in Tübingen, um sich vorzustellen und sich über den aktuellen Stand der geplanten Südumfahrung Lautlingen zu informieren. Die Interessengemeinschaft setzt sich aus Befürwortern der sogenannten „Amtstrasse“, gleichbedeutend mit „1G1“, zusammen und fordert – im Gegensatz zur Bürgerinitiative der Tunnelbefürworter – die schnellstmögliche Umsetzung der oberirdischen Trasse.

Amtstrasse: Erst Ende 2018 Einstieg in Verfahren

© Dagmar Stuhrmann/Archiv

Noch wälzt sich durch Lautlingen der Verkehr.

Infos aus erster Hand

Thomas Schmid, Sprecher der Interessengemeinschaft „Für die Südumfahrung 1G1 Lautlingen“, zieht nach dem Besuch in einer Pressemitteilung ein Fazit: „Bei dem äußerst freundlichen und lockeren Gespräch informierte der Referatsleiter und zuständige Baudirektor M. Kittelberger aus erster Hand, wie der Planungsstand in Sachen Ortsumfahrung Lautlingen ist. Wie Kittelberger ausführte, werden derzeit die notwendigen Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Das RP arbeitet mit Hochdruck daran und hofft, dass bis Ende des Jahres der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden kann.

Auf Nachfrage, weshalb sich der Beginn des Planfeststellungsverfahrens nochmals verzögert, frühere Informationen sprachen vom Beginn des Verfahrens im Frühjahr 2017, bekamen die Teilnehmer zur Antwort, dass die Aktualisierung der entsprechenden Daten sehr umfangreich ist. So müssen die im Jahr 2014 beim Verkehrsministerium eingereichten Unterlagen an die aktuellen rechtlichen und fachlichen Vorschriften angepasst werden. Darüber hinaus bedarf es noch verschiedener Gutachten wie beispielsweise zu den Verkehrsprognosen und der Geologie. Die Aufträge dazu sind vergeben und die externen Fachleute arbeiten aktuell an den Expertisen.

Sobald alle Unterlagen fertiggestellt sind, so Kittelberger, kann der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden. Erst in diesem Verfahrensschritt findet ein Abwägungsprozess der Antragstrasse gegenüber möglicher eingereichter Variantenvorschläge statt. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass eine andere Variante in der Abwägung besser abschneidet und sich als eindeutig vorzugswürdig herausstellen würde, dann ist zu entscheiden, ob überhaupt das Verfahren mit der anderen Variante neu beginnen würde.

Verzögerung um Jahre

Je nach Entscheidung der Planfeststellungsbehörde würde dies bedeuten, dass mögliche Alternativpläne geprüft und diese mit weiteren Gutachten ergänzt werden müssen.

Dieser Verfahrensschritt würde, so waren sich die Gesprächspartner einig, eine Verzögerung der Planung und Realisierung der Ortsumfahrung Lautlingen um viele Jahre nach sich ziehen.

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