Rottweil

Anklage nach Dreifachmord in Villingendorf

02.01.2018

von pz/NRWZ

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts gegen einen 40-jährigen wegen des Verdachts des dreifachen Mordes erhoben.

Dem 40-Jährigen wird vorgeworfen, am Abend des 14. September 2017 in Villingendorf mit einem Repetiergewehr, das er in Kroatien oder in Serbien gekauft und nach Deutschland gebracht hatte, drei Menschen erschossen zu haben. Unter den Opfern befindet sich sein Sohn. Der Tat vorausgegangen war im Februar 2017 die Trennung von seiner damaligen Lebensgefährtin. Der gemeinsame sechsjährige Sohn blieb bei der Mutter. Die Trennung habe der Angeschuldigten nicht akzeptiert, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil.

Anklage nach Dreifachmord in Villingendorf

© Benno Schlagenhauf (Archiv)

Der Angeklagte war mehrere Tage lang auf der Flucht, die Polizei fahndete mit einem Großaufgebot nach ihm.

Er habe seine frühere Partnerin in der Folgezeit mehrfach bedroht und das verfügte Annäherungsverbot nicht eingehalten haben. Am Abend des 14. Septembers soll er dann zu dem Wohnhaus in Villingendorf gegangen sein, in dem seine frühere Lebensgefährtin mit ihrem neuen Partner und ihrem Sohn lebte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte auf der Terrasse der Wohnung auf die Mutter seines Sohnes, deren neuen 34 Jahre alten Lebensgefährten sowie dessen 29-jährige Cousine traf.

Der Angeklagte soll auf den 34-Jährigen und auf dessen Cousine sowie auf seinen ebenfalls anwesenden Sohn mehrere Schüsse abgegeben haben. Der Mann sowie der kleine Junge verstarben noch am Tatort an ihren schweren Schussverletzungen. Die junge Frau wurde von den Rettungskräften noch ins Krankenhaus gebracht, wo sie verstarb. Anklage erfolgte wegen Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und des Handelns aus niedrigen Beweggründen als gegeben an. Der 40-Jährige wurde nach mehrtägiger Flucht am 19. September in Rottweil-Neufra festgenommen. Nach sechs Monaten wird ein erster Haftprüfungstermin vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angesetzt, also im März. Gerichte versuchen grundsätzlich, den Prozess vor diesem Termin zu eröffnen.

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