Hechingen/Stetten a.k.M.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Kangalhalterin

19.01.2018

von Benno Schlagenhauf

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat Anklage gegen die 43-jährige Hundehalterin, deren Kangal im vergangenen Mai eine Rentnerin getötet hat, erhoben.

Dem Kangal – ein anatolischer Hirtenhund, der in einigen Bundesländern als vermutlich gefährlich eingestuft wird – gelang es am Abend des 30. Mais 2017 sich von seiner Kette loszureißen, das Grundstück zu verlassen und eine 72 Jahre alte Spaziergängerin anzugreifen und tödlich zu verletzen.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Kangalhalterin

© Benno Schlagenhauf (Archiv)

Auf einem Schleichweg zwischen zwei Wohnhäusern hatte der Kangal die Rentnerin angefallen und getötet.

Der aggressive Hund verbiss sich in Kopf und Nacken seines Opfers und ließ auch nicht von ihm ab, als die Rettungskräfte eintrafen. Der Notarzt konnte sich nicht um die 72-Jährige kümmern, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Als der Hund schließlich von ihr abließ, erlag die Frau noch vor Ort ihren schweren Bissverletzungen. Die eintreffende Polizei erschoss das rund 80 Kilogramm schwere Tier.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen und das Polizeipräsidium Konstanz nahmen daraufhin unverzüglich umfangreiche Ermittlungen auf. Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen den Verdacht, dass das Grundstück, auf welchem der Hund lebte, für die Haltung eines Kangals ungeeignet war. Auch hat sich der Verdacht ergeben, dass die Beschaffenheit des Halsbandes, mit dem der Hund im Garten angekettet war, so schlecht war, dass dieses riss und sich der Hund befreien konnte.

Aufgrund dessen wurde durch die Staatsanwaltschaft Hechingen mittlerweile wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gegen die 43 Jahre alte Hundehalterin sowie gegen ihren 47 Jahre alten Ehemann, der ihr den Hund überlassen und um die Zustände der dortigen Haltung des Hundes gewusst haben soll, Anklage am Sigmaringer Amtsgericht Sigmaringen erhoben.

Für ein mögliches, strafrechtlich relevantes behördliches Fehlversagen im Zusammenhang mit der Hundehaltung laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte ergeben. Nachbarn hatten die Behörden kritisiert und schon vor dem tödlichen Zwischenfall auf die Gefahr, die von dem Hund ausging sowie und auf unwürdige Haltungsbedingungen hingewiesen.

Das Veterinäramt hatte auf die Beschwerden hin die Tierhaltung in dem Haus, in dem neben dem Kangal zwei weitere Hunde und über 20 Katzen lebten, überprüft und stufte die Haltungsbedingungen als artgerecht ein. Stettens Bürgermeister Maik Lehn erklärte seinerzeit, dass die Gemeinde in einem solchen Fall bei einem Privatgrundstück keine Handhabe habe, wenn es vom Veterinäramt keine Beanstandungen gibt. 

Einen Verhandlungstermin gibt es bislang noch nicht: „Nachdem die Anklageschrift nun zugestellt wurde, haben die Angeklagten zwei Wochen Zeit, um Einwendungen gegen die Erföffnung des Verfahrens zu erheben oder Beweiserhebungen zu beantragen“, erklärt Richter Christoph Freudenreich vom Sigmaringer Amtsgericht. Nach Ablauf der zweiwöchigen Einlassungsfrist werde über den Eröffnungstermin des Verfahrens bestimmt. „Ich gehe davon aus, dass es nach Ostern soweit sein wird“, erklärt Freudenreich auf Anfrage unserer Zeitung.

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