Bitz/Winterlingen

Gutachter wehrt sich gegen Kritik von Windkraft-Gegnern

11.01.2018

Die Bitzer Bürgerinitiative fährt hartes Geschütz gegen die Planer auf. Nun meldet sich Dr. Grossmann zu Wort.

Wie berichtet, hat die Bürgerinitiative gegen den geplanten Winterlinger Windpark in einem offenen Brief an das Landratsamt die Neutralität der Gutachter in Frage gestellt. „Die von uns erarbeiteten Planungen und Gutachten verfassen wir gemäß den fachlichen Standards und unter Berücksichtigung der von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg vorgegebenen Empfehlungen“, wehrt sich nun Dr. Klaus Grossmann gegen die heftige Kritik. „Tendenziöse Darstellungen“ könne das Planungsbüro mit Sitz in Balingen nicht erkennen, vielmehr sei man stets bemüht, die jeweiligen Sachverhalte korrekt wiederzugeben und zu bewerten.

Das Büro verfüge über eine Erfahrung von mehreren Jahrzehnten und habe diese in hochrangigen Planungen eingesetzt, so im Bereich des Straßenbaus und des Hochwasserschutzes für die Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg, in zahlreichen Flächennutzungsplanverfahren, z.B. zur Windkraft und einer Vielzahl weiterer Planungen und Gutachten im Umweltbereich.

Der Vorwurf der Bürgerinitiative, das Büro habe sowohl den Bauantrag für den Windpark Winterlingen als auch die zugehörigen artenschutzrechtlichen Gutachten erstellt, entkräftet Grossmann: „Dies ist nicht unzulässig, sondern es ist gängige Praxis, dass verschiedene Teilbeiträge von einem Planungsbüro erbracht werden. Maßgeblich für die Verwertbarkeit eines Gutachtens sind die methodische Angemessenheit und die Sachkunde der Bearbeiter. Beides ist gegeben und wird fortlaufend im Rahmen der Genehmigungsverfahren von den Fach- und Genehmigungsbehörden geprüft“. Der Planer widerspricht auch der Darstellung, dass Jonas Scheck, der ein (Gegen-) Gutachten für die Gemeinde Bitz zum Brutvogelvorkommen im geplanten Windpark erstellt hat, ein Mitarbeiter des Büros sei.

„Herr Scheck war zu keiner Zeit Mitarbeiter unseres Büros und erhält auch keine Bezüge“, stellt Grossmann klar. Scheck sei ausschließlich im Jahr 2015 beteiligt gewesen an der Erfassung von Flugkorridoren windkraftempfindlicher Greifvögel auf den Gemarkungen Straßberg, Winterlingen und Bitz, neben einer Vielzahl anderer Sachverständiger. Seine ausschließliche Teilnahme an der Erfassungstätigkeit sei im Gutachten des Büros zum Windpark Winterlingen aufgeführt, in welches die BI Bitz und die Gemeinde Bitz Einsicht hatten. Seit dem Jahr 2015 habe kein Kontakt mehr bestanden.

Falsch sei auch die Behauptung, dass der NABU bei der Erstellung der Gutachten mitgewirkt habe und auf der „Gehaltsliste unseres Büros“ stehe. Richtig sei, „dass einige Mitarbeiter unseres Planungsbüros eine private Mitgliedschaft beim NABU oder anderen Umweltverbänden pflegen. Diese verfassen jedoch keine Stellungnahmen des NABU oder anderer Verbände für Projekte, an denen unser Büro beteiligt ist“.

Mit Verwunderung habe das Büro Inhalt und Wortwahl des offenen Briefes der BI Bitz zur Kenntnis genommen. Es werden Begriffe wie „zweifelhafte Machenschaften“, „Täuschung“, „moralische Ansprüche aufs Übelste verletzt“ und „rechtlich fragwürdige Vorgänge“ genannt.

Grossmann: „Es ist nicht leicht, einem solchen Argumentationsstil, der als rufschädigend bezeichnet werden kann, sachlich zu begegnen, was dennoch jetzt und auch in Zukunft unser Bestreben sein wird.“

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