Hechingen

Brand in LEA: Bewährungsstrafe für jungen Mann

11.12.2017

von Michael Würz

Ein Somalier, den die Polizei im Juli in Meßstetten festgenommen hatte, ist wieder auf freiem Fuß.

Am Mittwoch ist das Urteil gegen den jungen Somalier gefallen, der sich wegen Körperverletzung, Nötigung und versuchter Brandstiftung vor Gericht verantworten musste (wir berichteten). Ein Brand im Zimmer des Angeklagten hatte im Sommer Aufsehen erregt.

Brand in LEA: Bewährungsstrafe für jungen Mann

© Ralf Biesinger

Das Gerichtsgebäude in Hechingen.

Richter Ernst Wührl und zwei Schöffen brummten dem jungen Mann nun eine sechsmonatige Haftstrafe auf, ausgesetzt zur Bewährung. Eine milde Strafe, einerseits. Andererseits eine deutlich höhere als die, die der Staatsanwalt gefordert hatte. Er sah den entscheidenden Anklagepunkt der Brandstiftung – ob fahrlässig oder vorsätzlich – nach Recht und Gesetz nicht mehr gegeben. In seinem Plädoyer ließ er ihn deshalb fallen und forderte lediglich ein geringe Geldstrafe.

Der Auffassung des Staatsanwalts folgte das Gericht nicht. „In seinem Zimmer hatte es zuvor schon einmal gebrannt, außerdem herrschte in der LEA Rauchverbot“, begründete Richter Wührl das Urteil. „Ihm war das einfach völlig wurst, denn nur er kommt dafür in Frage, das Feuer verursacht zu haben.“ Ein Brandsachverständiger hatte am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche eine technische Ursache für den Brand ausgeschlossen – aber für möglich gehalten, dass eine im Schlaf heruntergefallene Zigarette das Feuer ausgelöst haben könnte.

Sicherheitsmitarbeiter hatten den jungen Mann aus dem verrauchten Zimmer gerettet, der Schaden war gering. Was damals genau vorgefallen war, ließ sich nicht mehr klären. Strafmildernd wertete das Gericht die mehrmonatige U-Haft, die der Angeklagte bis heute abgesessen hatte. Außerdem geht das Gericht davon aus, dass der Geflüchtete, dem im Krankenhaus in Albstadt eine Kugel aus dem Bauchraum operiert worden war, unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet.

Fast kniffliger als die Urteilsfindung gestaltete sich für Richter Wührl die Frage: Wie geht es weiter mit dem jungen Mann, den die Polizei im Juli in Meßstetten festgenommen hatte? „Wir können ihn ja nicht einfach auf die Straße setzen.“ Doch wer ist für ihn zuständig? Die rettende Idee: die Nummer von Andreas Binder, Chef der ehemaligen Meßstetter LEA. Er hatte im Prozess als Zeuge ausgesagt, seine Telefonnummer fand sich in der Ermittlungsakte: Binder empfahl, den jungen Mann in der LEA Sigmaringen unterzubringen.

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