Zollernalbkreis

Zentralklinikum: Auf Kreisebene endet die direkte Demokratie

20.10.2017

von Klaus Irion

Immer mehr Gegner eines zentralen Kreiskrankenhauses auf der grünen Wiese plädieren für einen Bürgerentscheid. Möglich wäre ein solcher aber nur in potenziellen Standortkommunen.

Zentralklinikum: Auf Kreisebene endet die direkte Demokratie

© Klaus Irion

Kommt das Zentralklinikum oder nicht? Kommt es nach „Firstäcker“, an den Dürrwanger Ortsrand oder an einen anderen Standort? Auf die Entscheidung darüber haben die Bürger wenig Einfluss.

Der Tag der Entscheidung über das Zentralklinikum für den Zollernalbkreis rückt näher. Am kommenden Montag wird bereits kräftig Vorarbeit geleistet, wenn die Kreisräte um 18 Uhr in der Ebinger Festhalle in öffentlicher Sitzung zusammenkommen, um die Standortfrage zu diskutieren. Während hierfür hinter den Kulissen zwischen Oberbürgermeistern bereits kräftig Absprachen getroffen werden und die Kreisräte sich positionieren, werden in der Öffentlichkeit die Stimmen lauter, die das 200-Millionen-Euro-Projekt in Bausch und Bogen verdammen.

Es geht den meisten Zentralklinikumsgegnern um den Erhalt der beiden bestehenden Krankenhäuser in Balingen und Albstadt. Aber auch darum, dass die Mitglieder des Kreistags vor rund zehn Jahren ein Zentralklinikum noch mehrheitlich abgelehnt hatten und stattdessen mit einer dreistelligen Millionensumme in die bestehenden Kliniken in Albstadt und Balingen investieren ließen. Immer mehr Gegner fordern daher, den „finanziellen Wahnsinn“ durch ein Bürgerbegehren und einen daraus resultierenden Bürgerentscheid zu kippen.

In den Kommentaren auf unserer Facebookseite foderten viele einen Bürgerentscheid über die Zentralklinik

Doch ist das in Sachen Krankenhaus nicht so einfach. Denn das Zentralklinikum ist eine Angelegenheit des Zollernalbkreises. Das Land Baden-Württemberg ist aber neben Hessen der einzige Flächenstaat in Deutschland, der keine Bürgerbegehren auf Landkreisebene zulässt. Zwar hat die grün-rote Landesregierung unter Zustimmung der damaligen Opposition aus CDU und FDP im Jahr 2015 die direkte Demokratie reformiert, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreisebene aber blieben weiterhin untersagt.

Strobl macht wenig Hoffnung

Erst im Januar dieses Jahres hat Baden-Württembergs CDU-Innenminister Thomas Strobl auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion noch einmal bekräftigt, „dass eine diesbezügliche Änderung der Landkreisordnung in der laufenden Legislaturperiode nicht beabsichtigt ist“. Strobl verwies darauf, das die meisten potenziellen Fälle nur einen Teil eines Landkreises beträfen oder als reine Aufgabe einer Unteren Verwaltungsbehörde und/oder eines Landrats gar nicht in den Aufgabenbereich des Kreistags fielen.

Dies alles trifft auf das Thema Zentralklinikum aber nicht zu. Entschieden wird das allein von den Kreisräten im Kreistag, ohne dass die Bürger des Zollernalbkreises dazu befragt werden oder gar darüber abstimmen können.

Eine Möglichkeit der direkten Einflussnahme hätten aber einige Bürger eventuell doch noch. Diejenigen nämlich, deren Gemeinderäte in den kommenden Wochen und Monaten darüber zu befinden haben, ob dem Landkreis ein möglicher Standort für ein Klinikum überlassen wird. Oder ob die Städte Albstadt und Balingen in Sachen Klinikum einen Flächentausch vornehmen. In Städten und Gemeinden sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu Gemeinderatsbeschlüssen zulässig. Deren Zahl steigt in Baden-Württemberg stetig.

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