Hechingen

Lebenslang für den Beifahrer, neun Jahre für den Fahrer

18.10.2017

von Stephanie Apelt/Hardy Kromer

Das Hechinger Landgericht hat am Mittwochmorgen ein Urteil im Mordprozess gesprochen. Der Verteidiger des Beifahrers hat bereits Revision angekündigt.

Von großen Sicherheitsvorkehrungen war der 16. Verhandlungstag im Hechinger Mordprozess begleitet. Das Urteil war angesetzt. Am 1. Dezember vergangenen Jahres war der damals 22-jährige Umut K. von einer Pistolenkugel mitten ins Herz getroffen worden. Abgegeben worden war der Schuss aus einem roten Fiat Punto heraus. Das Motiv ist im Drogenmilieu zu suchen.

Lebenslang für den Beifahrer, neun Jahre für den Fahrer

© Ralf Biesinger

Das Hechinger Landgericht fällte am Mittwoch das Urteil im Mordprozess.

Am Mittwoch fällte die Große Jugendstrafkammer ihr Urteil. Für den heute 22-jährigen Beifahrer des Tatfahrzeuges, den das Gericht ohne Zweifel für den Todesschützen hält, heißt das: lebenslange Haft wegen vollendeten Mordes, hinzu kommen Waffenbesitz und Drogenhandel.

Auf den Fahrer, heute 21 Jahre alt, wurde Jugendstrafrecht angewandt: Er wurde als Mittäter angesehen und muss ebenfalls wegen Mordes für neun Jahre ins Gefängnis.

Lebenslang für den Beifahrer, neun Jahre für den Fahrer

© Ralf Biesinger

Der Tatort an der Staig in Hechingen.

Der dritte Angeklagter (37) bekam wegen unerlaubten Handeltreibens mit Drogen in nicht geringer Menge drei Jahre und neun Monate. Für alle drei bleiben die Haftbefehle in Vollzug. Der Vorsitzende Richter hält Fluchtgefahr für gegeben.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. „Wir werden mit Sicherheit Revision beim Bundesgerichtshof einlegen“, kündigte Rüdiger Kaulmann, der Verteidiger des zu lebenslanger Haft verurteilten 22-Jährigen an. Er kritisierte, dass alle Indizien zu Lasten seines Mandanten gewertet worden seien.

Lebenslang für den Beifahrer, neun Jahre für den Fahrer

© Ralf Biesinger

An der Stelle, an der Umut K. starb, haben Verwandte und Bekannte Kerzen und Bilder aufgestellt.

Tobias Glaenz, der Verteidiger des 21-jährigen Fahrers, sprach dagegen von „großer Erleichterung“ darüber, dass Gericht auf seinen Mandanten Jugendstrafrecht angewandt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte auch für den jüngeren Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Nicht einverstanden mit der Anwendung von Jugendstrafrecht im Falle des 21-Jährigen zeigten sich Staatsanwältin Andrea Keller und Nebenklägervertreter Harald Stehr. Beide wollen deshalb Rechtsmittel prüfen, was diese Frage anbelangt. Im Übrigen zeigten sie sich mit dem Urteil zufrieden.

Alles zum Urteil lesen Sie am Donnerstag im ZOLLERN-ALB-KURIER.

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