Zollernalbkreis

Toben auf höchstem Niveau

17.10.2017

von Pascal Tonnemacher

Kontakt, Betreuungszeiten und Elternbeiträge: Wir haben die Angebote der Kindergärten im Zollernalbkreis unter die Lupe genommen. Mit interaktiver Karte.

Toben auf höchstem Niveau

© Screenshot: Google Mymaps

Betreuungszeiten, Kontaktmöglichkeiten und Elternbeiträge: Wir haben die Angebote in den Gemeinden des Zollernalbkreises in einer interaktiven Karte auf zak.de aufgearbeitet. Die Einrichtungen sind in reguläre Kindergärten (blaues Symbol), integrative Einrichtungen (rot), Waldkindergärten (grün) und Waldorfkindergärten (gelb) sowie geschlossene oder fehlende Einrichtungen in einzelnen Gemeinden (schwarz) aufgeteilt.

Kaum etwas ist so heilig wie die eigenen Kinder. Eltern bemühen sich daher besonders um eine gute Betreuung ihrer Sprösslinge. Eine Bertelsmann-Studie hat Baden-Württemberg als Spitzenreiter bei der Kinderbetreuung auserkoren. Denn im Südwesten kommen durchschnittlich die wenigsten Kinder auf eine Erzieherin. Im Zollernalbkreis sind es 7,7 Kinder über drei Jahre – Bertelsmann empfiehlt hiermaximal 7,5.

Das Angebot hat sich, vor allem in Baden-Württemberg, in den vergangenen Jahren verbessert. Bundesweit mangelt es jedoch an Kita-Erziehern und Betreuungsplätzen. Rein rechnerisch, das zeigen Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft fehlen in Baden-Württemberg über 40 000 Plätze für unter Dreijährige.

Ob Waldkindi, integrative Einrichtung oder klassischer Kindergarten mit Krippe und Ganztagesbetreuung: Das Angebot im Zollernalbkreis ist vielfältig. Heraus sticht Balingen: In der Großen Kreisstadt ist das erste Kindergartenjahr gratis; außerdem wird das vierte Kind einer Familie umsonst betreut.

Die Dautmergener Kindern werden in Dotternhausen mitbetreut, da es in Dautmergen keine Einrichtung gibt. Der Kindergarten in der Leipziger Straße in Ebingen ist derzeit nicht in Betrieb, da Mäuse das Gebäude unbewohnbar machen. Diese Kinder werden im Kindergarten in der Ebinger Gartenstraße mitbetreut. Der Burladinger Fideliskindergarten brannte im März.

Große Lücken klaffen in der Kinderbetreuung des Landkreises nicht.

Die Fakten zum Anspruch auf einen Kita-Platz

Anspruch Seit August 2013 haben Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung (Kita/Kindergarten) oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter). Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dieser auch für unter Einjährige. Die Voraussetzungen, unter denen der Anspruch besteht, hängen vom Alter des Kindes ab. Außerdem ist die Art der Betreuung davon abhängig. Kinder unter einem Jahr haben einen Anspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege. Die Eltern müssen beispielsweise zur Arbeit gehen, arbeitssuchend sein, eine Lehre machen, in der Schulausbildung sein oder Hartz IV erhalten. paca

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