Bitz

Bitzer entscheiden über Tempo 30

07.09.2017

von Volker Schweizer

Müssen Autofahrer in Bitz künftig runter vom Gaspedal? Am Tag der Bundestagswahl wird auch darüber abgestimmt. Über das Für und Wider informiert eine Broschüre.

In einzelnen Wohnstraßen, im Bereich der Kindergärten, der Halle und der Schule gilt schon lange Tempo 30.

Bitzer entscheiden über Tempo 30

© Volker Schweizer

Rund um die Schule und die Sport- und Festhalle gilt bereits Tempo 30. Bei der Bundestagswahl am 24. September entscheiden die Bürger darüber, ob eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung in Bitz eingeführt werden soll.

Ansonsten darf noch mit 50 Stundenkilometern gefahren werden. In der Vergangenheit hat sich der Gemeinderat immer wieder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen auseinandergesetzt. Zum Beispiel im September 2010. Sehr kontrovers wurde über die Durchgangsstraße „Am tiefen Rain“ diskutiert und in diesem Zusammenhang auch über eine flächendeckende Regelung. Damals gab es aber eine mehrheitliche Ablehnung.

Bei einer Klausurtagung im März 2014 war die Einführung von Tempo 30 ein bestimmendes Thema. „Wir haben kontrovers darüber diskutiert“, erinnert sich Bürgermeister Hubert Schiele. Ein Jahr später wurde mit der denkbar knappsten Mehrheit, sechs zu fünf Stimmen, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Gemeindestraßen beschlossen. In der Sitzung fehlen allerdings vier Gemeinderäte.

Nach dem Beschluss rumorte es im Ort. Die Verwaltung und der Gemeinderat hätten viel Kritik einstecken müssen, berichtet der Bürgermeister, der ein klarer Befürworter von Tempo 30 ist. Es habe sogar Dienstaufsichtsbeschwerden gegeben.

Weil in der Folge vier Gemeinderäte einen Bürgerentscheid beantragt hatten, war das Tempolimit im Oktober 2016 erneut Thema. Der Antrag ging einstimmig durch. Auch wurde gleich der Termin festgelegt.

Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, bekommen die Bürger die Möglichkeit, folgende Frage mit Ja oder Nein zu beantworten: Sind Sie für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerhalb der Ortslage von Bitz, mit Ausnahme des Gewerbegebiets „Trieb/Mollensack“ und der Durchgangsstraßen – Landesstraße 449 (Ebinger Straße, Am Hungerbühl und Tailfinger Straße), Kreisstraße 7101 (Truchtelfinger Straße) und Zeppelinstraße/Weiterführung Staiglestraße/Harthauser Straße bis Ortsende? Den Termin hatte Bürgermeister Hubert Schiele vorgeschlagen, weil dadurch die Chance auf eine hohe Beteiligung größer sei.

Der Bürgerentscheid ist angenommen, wenn die Mehrheit mit Ja stimmt und diese mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten umfasst. „Das Quorum erreichen wir locker“, ist sich Hubert Schiele sicher. Anders als bei der Bundestagswahl sind auch Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt.

Sie müssen wie alle volljährigen Wahlberechtigten am Wahlsonntag mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Bitz gemeldet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Landes besitzen.

Dieser Tage erhalten alle Bürger eine Informationsbroschüre. Am Wahlabend wird zuerst das Ergebnis der Bundestagswahl ermittelt, danach geht es an das Auszählen der Stimmzettel des Bürgerentscheides.

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