Geislingen

Geislinger Fasnetsvorfall kommt vor Gericht

16.08.2017

von Michael Würz

Der 27-Jährige, der im Februar Schlagersänger Frank Cordes geschlagen haben soll, akzeptiert den Strafbefehl des Gerichts nicht. 

Wie der Strafverteidiger des Angeklagten mitteilt, habe man bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, der dem jungen Mann ins Haus geflattert war. Der 27-Jährige soll bei der Fasnet in Geislingen den Schlagersänger Frank Cordes ins Gesicht geschlagen haben.

Geislinger Fasnetsvorfall kommt vor Gericht

In diesem Zelt der Geislinger Narrenzunft ist dem Schlagersänger Frank Cordes ein Faustschlag verpasst worden. Über den Hergang gibt es unterschiedliche Versionen. Foto: Rosalinde Conzelmann (Archiv)

Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Es handelt sich um vorsätzliche Körperverletzung. Dafür schickte das Balinger Amtsgericht dem Mann – wie berichtet – einen Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro nach Hause. Er hatte sich seinerzeit selbst bei der Polizei gemeldet.

Was geschah im Festzelt?

Wie sich der Vorfall im Zelt vor dem Geislinger Schloss im Februar genau zugetragen hat – das erfordert aus Sicht des Verteidigers allerdings eine gründlichere Begutachtung vor Gericht. Durch den Einspruch des Angeklagten muss der Fall nun öffentlich verhandelt werden. Der Rechtsanwalt vermutet, dass der Prozess im Herbst vor dem Amtsgericht in Balingen stattfinden dürfte.

Ermittler halten den Fall für geklärt

Die Behörden gehen gegenwärtig davon aus, dass es auf der Tanzfläche zu einer Rempelei zwischen dem Schlagersänger und einer jungen Frau gekommen war, woraufhin der 27-Jährige Cordes einen Schlag verpasst haben soll. Der Fall hatte große Aufmerksamkeit auf sich gezogen, nachdem die BILD-Zeitung mit falschen Details und in reißerischer Manier groß berichtet hatte. Zuvor hatte der Schlagersänger Fotos aus dem Krankenhaus auf Facebook gepostet. Viele in Geislingen hatten die Darstellung des Sängers angezweifelt, darunter auch Vertreter der Narrenzunft.

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