Zollernalbkreis/Sigmaringen/Tübingen

Wo man Kreuzchen machen kann

18.07.2017

von Pressemitteilung des Landratsamts

Am Montagabend um 18 Uhr endete die so genannte Einreichungsfrist. Nun steht fest, wer gewählt werden kann.

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist – das war am Montag um 18 Uhr – sind bei der zuständigen Kreiswahlleiterin, im Landratsamt, Cornelia Staab, sieben Wahlvorschläge für den Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen eingegangen.

Wo man Kreuzchen machen kann

© Archiv

Am 24. September geben die Wahlberechtigten ihre beiden Stimmen zur Bundestagswahl ab. Im Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen gibt es sieben Direktkandidaten; im Wahlkreis Tübingen-Hechingen sechs.

Sieben Namen

Auf dem hiesigen Wahlzettel stehen bei der Bundestagswahl am 24. September demnach folgende Kandidaten in folgender Reihenfolge:

Der Kreiswahlausschuss, so heißt es in der Pressemitteilung des Balinger Landratsamtes weiter, wird in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 28. Juli, 11 Uhr, über die Zulassung dieser Wahlvorschläge entscheiden.

Wahlkreis Tübingen-Hechingen

Im Nachbarwahlkreis dem Bundestagswahlkreis Tübingen-Hechingen gingen folgende Vorschläge (in dieser Reihenfolge) ein:

Der Wahlkreis Tübingen-Hechingen umfasst den Landkreis Tübingen sowie die Kommunen Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen und Rangendingen des Zollernalbkreises. Haigerloch wiederum gehört zum Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen. Auch für „Tübingen-Hechingen“ entscheidet der Kreiswahlausschuss am 28. Juli über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.

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