Zollernalbkreis

Keine Scheine im Umschlag

07.07.2017

von Nicole Leukhardt

Das Patenkind hat Geburtstag und wünscht sich eine kleine Finanzhilfe zum nächsten Shoppingbummel mit der Freundin.

Die folgsame Tante schreibt eine launige Karte, steckt einen Geldschein in einen Umschlag und schickt den Gruß mit der Deutschen Post ans Geburtstagskind. Jeder tut es, meistens geht es gut. Eine Leserin erlebte vor einigen Tagen allerdings eine böse Überraschung: Ihre Trauerkarte erreichte zwar den Adressaten, der Umschlag war allerdings aufgerissen worden, das Geld fehlte.

„Die Post schließt in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen den Versand von Geld im normalen Brief aus“, informiert Pressesprecher Hugo Gimber auf Nachfrage. Haftung? Fehlanzeige. Wer aber eine solche Erfahrung macht, sollte sich dennoch bei der Post melden. Der interne Ermittlungsdienst würde in diesen Fällen überprüfen, wie und wo das Geld abhanden gekommen sein kann, sagt Hugo Gimber. Denn auch wenn der Geldversand mit normaler Post nicht gestattet ist – ein Diebstahl ist es allemal.

Keine Scheine im Umschlag

ZAK-Redakteurin Nicole Leukhardt.

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