Frohnstetten

Wie die Polizei die Tötung der Hunde begründet

02.06.2017

von Pascal Tonnemacher

Nach der tödlichen Hundeattacke in Frohnstetten am Mittwoch wiesen Polizeibeamte zwei Jäger an, die beiden weiteren Hunde auf dem Grundstück zu erlegen. Wir haben nachgefragt, warum diese Tiere getötet wurden.

Die tödliche Hundeattacke in Frohnstetten am Mittwoch löste auf Facebook kontroverse Diskussionen aus.

Ein Leser unserer Zeitung kommentiert überspitzt, dass niemand um die tote Frau trauere, sondern lediglich über die von Jägern erlegten Hunde. Eine Leserin kommentiert: „Ich glaube niemand sagt hier, dass das Leben der Dame unwichtig ist. Aber zwei Hunde zu erschießen, die niemanden angegriffen haben ist einfach nicht in Ordnung.“ 

Wie die Polizei die Tötung der Hunde begründet

© Benno Schlagenhauf

Die Polizei hatte den Tatort für Ermittlungen abgesperrt.

Nachdem der angreifende Hund von der Frau abließ, erschossen Polizeibeamte das Tier. Wir berichteten: Da nicht bekannt war, ob sich die Hundehalterin in dem verschlossenen Haus befindet, ließ die Polizei von zwei ortsansässigen Jägern die beiden anderen Hunde, die sich in einem Wintergarten aufhielten, erlegen, um das Gebäude gefahrlos betreten zu können.

Wir haben beim Polizeipräsidium Konstanz nachgefragt: Warum wurden die Jäger angewiesen, die beiden Hunde im Wintergarten der Besitzerin zu erschießen? 

Für Markus Sauter, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Konstanz, ist die Sache eindeutig: „In dieser Situation mussten die Kollegen so entscheiden.“ Auf die Nachfrage hin, ob die Hunde nicht hätten betäubt werden können, sagte Sauter: „Wenn Sie mir ein Betäubungsgewehr zeigen, das durch Fensterscheiben schießen kann, hätten wir das gerne machen können.“ 

Die Beamten, darunter zwei erfahrene Hundeführer, konnten nicht ausschließen, dass die Frau selbst im Haus angegriffen wurde. Die Gefahrenlage war akut; es zählte jede Minute, sagte Sauter. Selbst wenn sie die Zeit gehabt hätten, nach Tierärzten Ausschau zu halten, hätten diese laut Sauter die Tiere in dieser Situation nicht gefahrlos betäuben können. Der Schutz der Kollegen stehe im Vordergrund. 

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