Hechingen

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Hechinger Mordfall

05.05.2017

von Hardy Kromer

Gegen zwei Männer, die Umut K. an der Hechinger Staig erschossen haben sollen, wird jetzt Anklage erhoben.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Hechinger Mordfall

© Hardy Kromer/Archiv

Spurensuche nach dem Mord an der Hechinger Staig.

Gut fünf Monate, nachdem der 22-jährige Bisinger Umut K. am 1. Dezember aus einem fahrenden Auto heraus erschossen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage gegen drei Männer erhoben. Dies teilte Pressesprecher Markus Engel gestern mit.

Den zwei Männern, die in dem roten Fiat gesessen sein sollen, einem 21-Jährigen und einem 20-Jährigen aus dem oberen Killertal, wirft die Staatsanwaltschaft „mittäterschaftlichen versuchten Mord in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung“ sowie unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“ vor. Die Anklage lautet deshalb nicht auf vollendeten Mord, weil die Ermittler bis heute „nicht mit ausreichender Sicherheit“ feststellen konnten, ob der Schuss tatsächlich dem tödlich getroffenen Umut K. galt.

Wahrscheinlich ist, dass die Verwechslungsthese zutrifft. Laut Volker Schwarz, Pressesprecher des Hechinger Landgerichts, geht die Anklageschrift davon aus, dass der Schuss Umuts 25-jährigem Bekannten galt, der mit ihm am Tatort war und der kurz davor in der Spielothek in der Oberen Mühlstraße mit den beiden mutmaßlichen Tätern in Streit geraten war.

Absolut sicher, dass der falsche Mann getroffen wurde, sind die Ermittler offenbar nicht, zumal nach derzeitigem Ermittlungsstand sowohl Umut K. als auch sein Bekannter „Kontakt mit Betäubungsmitteln hatten“.

Laut Richter Schwarz sehen die Ermittler ein Drogengeschäft Marihuana im Wert von 5000 Euro im Hintergrund der Bluttat. Die Anklage geht davon aus, dass die beiden Männer im Fiat „Geld eintreiben“ wollten. Zu wissen glauben die Ermittler inzwischen auch, dass der 21-Jährige den Schuss abgegeben hat. Gefunden wurde die Tatwaffe nicht, es gibt auch kein Geständnis.

Dem dritten Angeschuldigten, einem 36-jährigen Hechinger, wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Ob und wann es zu einer Hauptverhandlung kommt, liegt nun in der Entscheidung des Landgerichts. Gerichtssprecher Schwarz geht davon aus, dass der Prozess im Frühsommer eröffnet wird. Verhandelt würde, weil einer der Angeklagten unter 21 ist, vor der Großen Jugendkammer.

Strafmaß

Drei bis 15 Jahre Haft beträgt das Strafmaß bei versuchtem Mord im Erwachsenenstrafrecht. Bei Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe in aller Regel zehn Jahre

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