Weilen unter den Rinnen

Bebauungsplan kann noch nicht genehmigt werden

28.04.2017

Die Erweiterung des Weilener Gewerbegebiets Breitenried III stockt, weil Regierungspräsidium und Landratsamt noch Bedenken haben.

Beim Bebauungsplanverfahren „Breitenried III, Änderung und Erweiterung“ hat der Gemeinderat im Dezember 2016 die öffentliche Auslegung beschlossen, nachdem der Grünordnungsplan und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durch das Büro Umweltplanung Dr. Grossmann erstellt wurden. Die zweite Behördenanhörung und die öffentliche Auslegung fanden in der Zeit vom 13. Februar bis 14. März statt.

Im Rahmen dieser Anhörung haben das Landratsamt Zollernalbkreis sowie das Regierungspräsidium Tübingen verschiedene Bedenken geäußert. Wesentlicher Punkt dabei war, dass der Bebauungsplan nicht aus dem derzeit geltenden Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Es wurde die Forderung aufgestellt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern, wobei zumindest ein Aufstellungsbeschluss und eine erste Anhörung stattfinden müssen. Erst danach kann der Bebauungsplan Breitenried III genehmigt werden.

Die Gemeinde Weilen u.d.R. hat bereits im vergangenen Jahr den Planungsträger des Flächennutzungsplanes, den Gemeindeverwaltungsverband, über das Bebauungsplanverfahren informiert. Es wurde beantragt, bei der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes das Erweiterungsgebiet des Gewerbegebiets Breitenried zu berücksichtigen. Dieser Hinweis reicht jedoch dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium nicht aus, da diese zumindest einen Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes fordern. Ein solches Verfahren betrifft dann auch die anderen Gemeinden und nimmt entsprechende Zeit in Anspruch.

Vom Landratsamt, Abteilung Naturschutz, wurde darauf hingewiesen, dass eine Einschätzung zum Vorkommen streng geschützter oder besonders geschützter Arten erstellt werden muss. Die ursprünglich vorgelegte artenschutzrechtliche Relevanzprüfung war nicht ausreichend, sodass nachträglich eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Umweltbüro Dr. Grossmann erstellt wurde, die dem Landratsamt vorgelegt und schließlich für ausreichend befunden wurde.

Die umfangreichen Stellungnahmen der Behörden stellte Eberhard Mauthe vom Ingenieurbüro Mauthe vor. Das Ingenieurbüro hat zusätzlich für das Gebiet ein Entwässerungskonzept erstellt, das vom Landratsamt ebenfalls gefordert wurde. Die Entwässerung muss im Trennsystem erfolgen, wobei für die Beseitigung des Regenwassers eine Retentionsmulde angelegt werden muss. Das Schmutzwasser muss mittels einer Pumpstation in den Kanal in der Straße Im Morgen gepumpt werden.

Der Gemeinderat nahm die umfangreichen Erläuterungen zur Kenntnis, er konnte jedoch keinen Satzungsbeschluss fassen, da derzeit eine Genehmigung des Bebauungsplanes noch nicht möglich ist. Es konnte jedoch festgestellt werden, dass man im Verfahren wieder einen wesentlichen Schritt nach vorne gemacht hat.

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