Zollernalbkreis

Landratsamt warnt: Waldbrandgefahr erhöht

07.04.2017

von Pressemitteilung des Landratsamts

Die Wälder im Zollernalbkreis sind aufgrund fehlender Niederschläge extrem trocken. Es gilt erhöhte Waldbrandgefahr.

Der extrem trockene Winter und die mangelnden Niederschläge in diesem Frühjahr haben dazu geführt, dass die Bodenvegetation im Wald sehr ausgedörrt und trocken ist. Durch den leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer besteht deshalb die große Gefahr, dass sich die dürre Bodenvegetation schnell entzündet und zu einem flächigen Waldbrand ausweitet.

Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes geht für den Zollernalbkreis derzeit von einer für das Frühjahr erhöhten Waldbrandgefahr (Stufe 3) aus. Der Index reicht bis Stufe 5.

Waldbrände entstehen in den hiesigen Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung. Zu den häufigsten Nachlässigkeiten zählen leichtfertiger Umgang mit offenem Feuer und das Wegwerfen von noch glimmenden Zigarettenkippen. Nicht umsonst ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober verboten.

Erst Anfang dieser Woche hatten Unbekannte, die in einem Waldstück zwischen Ebingen und Straßberg illegal Müll verbrannten, einen Waldbrand ausgelöst, bei dem 2500 Quadratmeter Boden und Unterholz brannten.

Auch Lager- und Grillfeuer dürfen im Wald nur an den besonders gekennzeichneten Stellen entzündet werden und müssen nach Ende des Grillvergnügens vollständig gelöscht oder mit Erde abgedeckt sein. Kommt es trotzdem zu einem Brand, sind folgende Brandschutztipps zu beachten:

Brandmeldung:

Im Falle eines Wald- oder Flurbrandes ist sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder eine Polizeidienststelle (Notruf 110) zu verständigen. Dabei sind möglichst die nachfolgenden Daten zu übermitteln:

  • genaue Angabe des Brandortes
  • Ausmaß des Brandes
  • Art des Brandes (Erd-, Boden- bzw. Wipfelfeuer)
  • günstigste Zufahrt zum Brandort, evtl. einen Treffpunkt mit den Einsatzkräften vereinbaren

Brandbekämpfung:

Die Brandbekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mit allen zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Da Wasser in den meisten Fällen nicht zur Verfügung steht, könnten die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel wie folgt eingesetzt werden:

  • Austreten von kleinen Brandstellen
  • Auskehren oder Ausschlagen mit etwa 1,5 Meter langen Nadelbaumästen
  • Abdecken der Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich
  • Löschen mit Feuerlöschern
  • gegen den Wind in Sicherheit bringen
  • Feuerwehr-Anfahrtswege freihalten
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