Sigmaringen/Meßkirch

Wegen Hetze im Netz verurteilt

31.03.2017

Das Sigmaringer Amtsgericht verurteilte einen 23-jährigen Facebook-Benutzer zu einer hohen Geldstrafe.

Wegen Volksverhetzung ist ein 23-Jähriger vom Sigmaringer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Wie die Schwäbische zeitung berichtet, hatte er im Sommer 2016 auf der öffentlichen Facebookseite „Blaulichtreport Sigmaringen, Bad Saulgau und Umgebung“ einen böswilligen, gewaltverherrlichenden Post verfasst, der in den Augen von Richterin Nadine Zieher gegen die Menschenwürde verstößt und als Aufruf für Gewalt gegen Asylbewerber zu verstehen ist.

Bezug nehmend auf eine Polizeimeldung über einen tödlichen Macheten-Angriff eines Asylbewerbers auf eine Frau in Reutlingen, hatte der Angeklagte einen brutalen und rassistischen Kommentar verfasst: Man solle dem Täter jeden Finger einzeln abhacken, dann die Hände, die Unterarme, ihn schließlich häuten, seine Haut in der Sonne trocknen, diese als Kondom verwenden und dessen Familie vergewaltigen. „Solche Menschen“ bräuchten keine Hilfe. Und dann wundere man sich, schloss der Angeklagte seine Hassparole ab, dass es Deutsche gebe, die angeblich rassistisch seien.

„Das war halt dumm“, sagte der wortkarge Angeklagte, der von Anfang an einräumte, die Zeilen getippt zu haben, aber Wert darauf legte, kein Rassist zu sein. Auf einer Geburtstagsfeier mit drei Freunden habe er über Facebook ein Handy verkaufen wollen, woraufhin er auf den Polizeireport aufmerksam wurde. In angetrunkenem Zustand tippte er die Gewaltfantasien.

„Mir war klar, dass das Blödsinn war. Nach einiger Zeit wollte ich den Kommentar wieder herausnehmen, aber da war er schon gelöscht.“ Er habe selbst erkannt, dass der Text „ein bisschen zu heftig“ gewesen sei. Zwischenzeitlich hatte ihn eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes gelesen, die den Vorfall zur Anzeige brachte. Unklar ist, wann der Angeklagte versucht haben soll, den Text wieder zu löschen. Laut Richterin Zieher wurde die Bestätigung, dass der Kommentar gelöscht wurde, erst am nächsten Morgen verschickt. „In der Zwischenzeit wurde der Kommentar auch geteilt“, so Zieher. „Jedes Kind weiß doch, dass sich solche Posts rasend schnell verbreiten und ihn Millionen von Menschen lesen und teilen können.“

Besonders ärgerte sich Richterin Zieher über die Formulierung „solche Menschen“, die auf alle Asylbewerber schließen lasse, was nahelege, dass es sich um eine verachtenswerte, minderwertige und unwürdige Personengruppe handele. Der 23-Jährige habe zu einem Anschlag auf die körperliche Unversehrtheit dieser Menschen aufgerufen. Auch die Aussage des sechsfach vorbestraften Angeklagten, er habe die Anzeige für einen Witz gehalten, empörte die Richterin.

Am Liebsten, so die Richterin, würde sie ihm seine Schilderungen als Bild vor Augen halten, um den Gehalt seines Kommentars zu verdeutlichen. Abermals las sie den Kommentar vor. „Ich kann es kaum in Worte fassen, was ich darüber denke.“ Solche Aussagen verbreite man nicht einmal verbal im privatesten Kreis. „Das hat nichts mehr mit Meinungsäußerung zu tun“, sagte die Richterin. sz

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