Hechingen

Haft nach sexuellem Übergriff

27.03.2017

von Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

Seit November 2016 gibt es aufgrund des 50. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zahlreiche Neuerungen im Bereich des Sexualstrafrechts. Unter anderem wurde der Tatbestand des „sexuellen Übergriffs“ eingeführt.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes in Zusammenarbeit mit dem Kriminalkommissariat Sigmaringen gegen einen bereits einschlägig vorbestraften Beschuldigten unter Anwendung des neuen Rechts wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs im Bereich Sigmaringen einen Haftbefehl erwirkt, aufgrund dessen der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wurde.

Wie Pressesprecher Markus Engel mitteilt, fand vor dem Amtsgericht Hechingen die Hauptverhandlung statt. Der Angeklagte wurde in der Verhandlung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden. Dies sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft, die eine höhere Freiheitsstrafe anstrebt.

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