Zollernalbkreis

Wenn sich ein Anruf als fiese Abzocke entpuppt

20.02.2017

von Pascal Tonnemacher

Sie rufen mit vorgetäuschter Nummer und vermeintlich guten Nachrichten an. Doch eine ZAK-Leserin aus Tailfingen tappt nicht in ihre dreiste Falle. Mit Broschüre zum Herunterladen

„Hallo, ich habe eine tolle Nachricht für Sie. Sie haben eine Reise nach Paris gewonnen,“ sagt eine freundliche Stimme am anderen Ende des Hörers. Doch für eine Tailfinger ZAK-Leserin bedeutet das kein Grund zu vorschnellen Freudensprüngen. Denn hinter der vermeintlichen Gratis-Reise steckt eine Betrugsmasche. Das hat unsere Leserin geahnt und instinktiv richtig reagiert. Als ihr ein teures Abonnement als Bedingung für die Reise angeboten wurde, lehnte sie den vermeintlichen Gewinn ab und beendete das Gespräch.

Wenn sich ein Anruf als fiese Abzocke entpuppt

© Pascal Tonnemacher

Wenn Zweifel an den Absichten des Anrufers aufkommen, sollte kritisch nachgefragt, zurückgerufen oder aufgelegt werden. Das raten Polizei und Verbraucherschützer.

Die Bandbreite dieser Betrugsmaschen ist schier unendlich. Ob Enkeltrick, teure Abonnements oder vermeintliche Polizeibeamte, die nach Wertsachen im Haus fragen. Eins haben sie alle gemein: böse Absichten.

Der Polizei sind viele solcher und ähnlicher Betrugsfälle bekannt, sagt Stephan Stitzenberger, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen. Er empfiehlt in jeder Situation ein gesundes Misstrauen. „Die Polizei ruft niemals mit der Nummer 110 an“, erzählt Stitzenberger. Wichtige Angelegenheiten wie Zahlungen klären Behörden über den Postweg, und ein echter Gewinnspielgewinn sollte keine teuren Haken haben.

Gibt sich jemand am Telefon als Polizeibeamter aus, macht sich dieser Anrufer strafbar, betont Stitzenberger. Oftmals wollen sich potenzielle Einbrecher über die Wertsachen in Häusern informieren. Dabei nehmen sie vermeintliche Diebesbanden als Vorwand und nutzen die Angst der Angerufenen aus. Stitzenberger empfiehlt im Zweifelsfall das Datum, die Uhrzeit und die Eigenheiten des Anrufers zu notieren. Werden die Machenschaften der Betrüger aufgedeckt, können diese Details in einem Verfahren besonders wichtig werden.

Vertragsabschlüsse per Telefon sind ohne vorherige Zustimmung verboten, sagt Baden-Württembergs Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk auf ZAK-Nachfrage. Ein reguläres Abonnement darf nicht ohne Weiteres per Telefon angeboten werden. Minister Hauk empfiehlt sofort aufzulegen und die Nummer der Polizei zu melden.

 

Betrugsmaschen und wie man sich vor ihnen schützen kann

Vertrauliches Persönliche Informationen wie Kontodaten sollten nie telefonisch weitergegeben werden, auch nicht zum Abgleich. Es sollte nie eine Fernwartungssoftware installiert werden, da Betrüger so an vertrauliche Daten gelangen können. Bei Gewinnspielen darauf achten, telefonische Werbung nicht zu erlauben.

Fangfrage „Hören Sie mich?“Antworten Sie auf diese Frage mit „Ja“, benutzen Betrüger das als Bestätigung eines angeblich geschlossenen Vertrags. Besser mit „Ich höre Sie“ antworten.

Vortäuschen Anrufer können die angezeigte Nummer manipulieren – sogenanntes Call ID Spoofing. Die vorgetäuschten Nummern stimmen oftmals mit denen der wirklichen Polizeireviere und Behörden überein. Polizei und Verbraucherschützer empfehlen daher, im Zweifelsfall aufzulegen und der Nummer zurückzurufen. Meistens fliegt so der ganze Schwindel auf und am anderen Ende sitzt kein echter Kriminalkommissar.

Zahlungen sollten nie ohne schriftliche Einforderung getätigt werden.

Einschüchtern Verbraucherschützer empfehlen auch bei vermeintlich„exklusiven“ Angeboten oder bei einer geringen „Bearbeitungsgebühr“ aufmerksam zu bleiben. Versierte Betrüger haben sich ihre Worte gut überlegt.

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