Tuttlingen

Jugendschutz in der Praxis

15.02.2017

von Polizei

Die Polizei im Landkreis Tuttlingen und das Jugendamt prüfen dieser Tage, ob sich Händler an das Jugendschutzgesetz halten.

Im Fokus der Testkäufe stehen laut Pressemitteilung der Verkauf von Schnaps sowie von Zigaretten an unter 18 Jahre alte Personen im Einzelhandel sowie an Tankstellenshops. Der Zeitpunkt für die Testkäufe vor der Fastnachtszeit sei bewusst gewählt worden, verweist die Polizei auf die Statistik. So gebe es für die stationäre Aufnahme junger Menschen in den Krankenhäusern nach einer Alkoholvergiftungen zwei saisonale Spitzen im Jahr: Zum einen in den Sommerferien, zum anderen während der sogenannten fünften Jahreszeit.

Die Verantwortlichen für die Durchführung der Testkäufe hoffen, dass sich die positiven Trends der Vorjahre, wo es kaum mehr zu Beanstandungen kam, während der geplanten Aktion fortsetzen werden. Jugendamt und Polizei appellieren ferner an alle Vereine, die Fastnachtsveranstaltungen durchführen, beim Alkoholausschank an Jugendliche und junge Erwachsene die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

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