Mössingen/Sigmaringen/Dotternhausen

Dotternhausener Gewerbegebiet: Verwaltungsgericht lehnt Widerspruch der Gemeinde ab

13.08.2016

von Pressemitteilung des Regionalverbands

Wie der Regionalverband Neckar-Alb am Freitag in einer Pressemitteilung veröffentlicht, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Widerspruch der Gemeinde Dotternhausen abgelehnt. Das Planungsgebot hat Bestand.

Gegen das Planungsgebot des Regionalverbands Neckar-Alb zur Anpassung des Bebauungsplans „Großer-Acker“ hat die Gemeinde Dotternhausen Widerspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Dieser Antrag wurde nun vom Verwaltungsgericht Sigmaringen abgelehnt.

Zur Verhinderung weiterer großer Einzelhandelsmärkte in Gewerbegebiet des nicht zentralen Ortes hatte die Verbandsversammlung des Regionalverbands ein Planungsgebot beschlossen, welches die Gemeinde verpflichtet, den Bebauungsplan an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Großflächiger Einzelhandel und Ansammlungen von Einzelhandelsmärkten, welche Auswirkungen vergleichbar denen eines Einkaufszentrums erwarten lassen, sind grundsätzlich nur in den Ober-, Mittel-, und Unterzentren möglich und sollen dort im Sinne einer gut erreichbaren Nahversorgung und attraktiver Innenstädte in städtebaulich integrierter Lage in den Stadtmitten angesiedelt werden. Die Bebauungspläne der Kommunen müssen diese Ziele der Raumordnung beachten.

Im an der B27 gelegenen Gewerbegebiet Dotternhausen gibt es bereits zwei große Lebensmittelmärkte, ein Drogeriemarkt ist geplant. Das Gericht sieht die Gefahr des Fortschreitens einer Einzelhandelsagglomeration und bestätigt die Rechtmäßigkeit und Erforderlichkeit des Planungsgebots und der angeordneten Sicherungsmaßnahmen: Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen.

In der Begründung bezieht sich das Gericht auf dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg im Fall Ofterdingen und bestätigt die regionalplanerische Agglomerationsregelung. Maßgeblich sind raumordnerische Gesichtspunkte, insbesondere das im Raumordnungsgesetz niedergelegte Ziel, ein System leistungsfähiger zentraler Orte zu erhalten und zu entwickeln.

Für den Regionalverbandsvorsitzenden Eugen Höschele ist dies eine Bestätigung des Vorgehens der Verbandsversammlung und der guten und sorgfältigen Arbeit der Verbandsverwaltung. Es dient einer geordneten Handelslandschaft und unterstützt Kommunen, die die Innenentwicklung und die damit verbundene Stärkung der Ortsmitten als Ziel haben.

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