Zollernalbkreis

Zollernalbkreis verklagt das Land

08.03.2016

von Klaus Irion

Stellen Sie sich vor, ein Angestellter verklagt seinen eigenen Chef. So kann man sich das vorstellen, was derzeit beim Staatsgerichtshof passiert. Der Zollernalbkreis verklagt das Land Baden-Württemberg.

Städte und Gemeinden verweisen gern auf die gesetzlich verankerte kommunale Selbstverwaltung. Platt gesagt, die Kommunen sind selbst ihres Glückes Schmied. Bei den Landkreisen sieht das etwas anders aus. Hier ist nur ein Teil der Aufgaben in eigenen Händen. Man denke beispielsweise an die Müllentsorgung, die jeder Kreis gesondert organisiert. Darüber hinaus gibt es Bereiche, in denen schlicht gilt, europäisches Recht, Landesrecht oder Bundesrecht umzusetzen – um nicht zu sagen durchzusetzen.

Im konkreten Fall geht es um die Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinie. FFH steht für Fauna, Flora, Habitat. Ziel ist der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in unser aller Umwelt. Umsetzen müssen dies in Deutschland die einzelnen Bundesländer. In Baden-Württemberg wurde die konkrete Aufgabe an die Unteren Naturschutzbehörden delegiert. Diese wiederum sind bei den jeweiligen Landkreisen angesiedelt. Womit wir bei der eingangs erwähnten Beziehung von „Chef“ und „Angestellten“ wären.

Im vergangenen Jahr wurde vom baden-württembergischen Landtag das Landesnaturschutzgesetz novelliert. Darin enthalten ist nun auch die Zusage, in jedem Landkreis Landschaftserhaltungsverbände zu fördern. Der Verband müsste als eingetragener Verein mit zwei hauptamtlichen Mitarbeitern und paritätisch besetztem Vorstand – Vertretern der Kommunen und des Landkreises, der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium und anerkannter Naturschutzvereinigungen sowie der höheren Landwirtschaftsbehörde des Regierungspräsidiums und der landwirtschaftlichen Berufsvertretung – eingerichtet werden. Dafür bezahlt das Land die Stelle eines Natura-2000-Beauftragten.

Viel bürokratischer Aufwand. Das dachten sich auch die Verantwortlichen des Zollernalbkreises und schufen stattdessen mit dem Plazet des Kreistages einfach zwei neue Stellen bei der Unteren Naturschutzbehörde. So weit, so unbürokratisch. Das Land Baden-Württemberg aber lehnt bei diesem Vorgehen eine Kostenübernahme in vergleichbarer Höhe, wie sie für einen Natura-2000-Beauftragten gewährt würde, ab. Eine außergerichtliche Einigung von Land und Landkreis war nicht zu erzielen. Daher will der Landkreis nun mittels einer Normenkontrollklage beim Staatsgerichtshof die Kostenübernahme erreichen, ließ Landrat Pauli per Pressemitteilung wissen.

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