Balingen

Volksbankmesse: Acht Monate auf Bewährung und Geldstrafe für Ulrich Klingler

04.12.2015

von Karl-Otto Müller

Acht Monate zur Bewährung, dazu eine saftige Geldstrafe – so lautet der Strafbefehl des Hechinger Amtsgerichts an den ehemaligen Balinger Stadthallenchef Ulrich Klingler.

Staatsanwalt und Gericht werfen ihm Untreue in Zusammenhang mit der Geschäftsführung der Volksbankmesse zum Schaden der Stadt Balingen vor. Auf rund 100 000 Euro war der Schaden geschätzt worden, der durch nicht berechnete Leistungen städtischer Mitarbeiter für die Messehalle und offene Rechnungen entstanden war.

Volksbankmesse: Acht Monate auf Bewährung und Geldstrafe für Ulrich Klingler

Ulrich Klingler, hier bei einem Pressegespräch. Foto: Karl-Otto Müller

Teilweise waren die Beträge beglichen worden, einen Restbetrag hatte die städtische Haftpflichtversicherung im vergangenen Herbst ausgeglichen – wir berichteten. Gutachter hatten Fahrlässigkeit bescheinigt. Justitia geht von Vorsatz aus. Das Urteil trifft den verdienten Kulturmanager hart, immerhin würden mehrere Tausend Euro zivilrechtlicher Forderungen auf Uli Klingler zukommen.

Die Stadt Balingen hat am Freitagnachmittag zu den in Berichten einer anderen Zeitung erhobenen Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung Stellung bezogen. Darin heißt es: 

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu dem ergangenen Strafbefehl gegen den früheren Geschäftsführer der Stadthalle Balingen, Ulrich Klingler, in der Ausgabe vom 4. Dezember 2015 ist auch ein Kommentar abgedruckt, der aus Sicht der Stadt Balingen nicht zutreffend ist. In den Ausführungen wird der Stadtverwaltung und den Stadträten unterstellt, dass die im Verfahren gegen Herrn Klingler festgestellten Unregelmäßigen im Verhältnis der Stadt Balingen zur Messegesellschaft über Jahre hinweg bekannt waren und nichts dagegen unternommen wurde. Die Stadtverwaltung und auch der Gemeinderat haben, nachdem aufgrund einer internen Prüfung bekannt wurde, dass Leistungen gegenüber der Messegesellschaft tatsächlich nicht abgerechnet waren, unverzüglich gehandelt und die Vorfälle sehr sorgfältig aufgearbeitet. Das ist aktenkundig und wurde im Ermittlungsverfahren auch eingehend geprüft. Deshalb ist der im Kommentar erhobene Generalverdacht gegenüber der Stadtverwaltung und gegenüber den Stadträten unangebracht. Die nacherhobenen Beträge wurden zum Teil von der Messegesellschaft und zum Teil von der Versicherung der Stadt Balingen übernommen. Damit sind alle Forderungen der Stadt gegenüber der Messegesellschaft aus diesen Vorgängen beglichen.

 

Fotostrecke
/

Diesen Artikel teilen: