Albstadt/Sigmaringen

Schallschutzwand nicht notwendig

24.04.2015

von Holger Much

Teilerfolg für Valet & Ott: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hebt Verfügungen des Landratsamtes teilweise auf. Am Donnerstag erläuterte das Gericht die Hintergründe zum Urteil, das am 19. März gefällt wurde.

Die Klage des Truchtelfinger Betonmischunternehmens Valet & Ott gegen die Verfügung des Landratsamtes, Tätigkeiten zu unterlassen, die Lärm erzeugen, hatte teilweise Erfolg. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen veröffentliche am Donnerstag nun die ausführliche Begründung des Urteils.Die Auflagen, das Klopfen im Mischturm zum Lösen von Zement- und Betonresten auf zwei Mal pro Jahr zu beschränken, so...

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