Balingen-Frommern

Frommerns Ortsvorsteher Hans Uhl nimmt Stellung zum Fall Banzhaf

14.04.2015

von Hans Uhl, Ortsvorsteher Frommern

Zur Sache Banzhaf meldet sich jetzt auch Frommerns Ortsvorsteher Hans Uhl zu Wort. Wir veröffentlichen seine Stellungnahme im Wortlaut.

Frommerns Ortsvorsteher Hans Uhl nimmt Stellung zum Fall Banzhaf

© Klaus Irion

In diesem Gärtchen in der Marienstraße in Dürrwangen sollen eine Trafostation und ein Stahlmasten für Freileitungen gebaut werden. Die Familie Banzhaf hat das Grundstück für ihre „Kleine Farm“, eine nebenberufliche Ökolandwirtschaft, gepachtet. Doch die Ortschaftsverwaltung hat den Pachtvertrag nun gekündigt.

„Die Stadtwerke müssen für Dürrwangen dringend eine neue Umspannstation bauen. Da Dürrwangen über Oberleitung versorgt wird, steht neben der Umspannstation ein Stahlmast, von dem aus die Dachständer der benachbarten Gebäude angefahren werden. Der technisch und wirtschaftlich richtige Standort ist das kleine städtische Grundstück Ecke Marienstraße - Ebinger Straße - Eyach.

Dieses Grundstück wurde 2002 an die benachbarte Familie Banzhaf verpachtet, mit der Bestimmung, dass zusätzlich zu dem bestehenden Schuppen keine weiteren baulichen Anlagen errichtet werden dürfen und mit dem in allen städtischen Pachtverträgen enthaltenen Passus: Bei Eigenbedarf kann die Stadt jederzeit kündigen.

Die Umspannstation ist geplant zwischen dem Schuppen und dem Privatgrundstück mit den Schafen und Hühnern. Dieses Grundstück und damit die Tierhaltung, der Schuppen und das Gelände um den Schuppen und vor dem Schuppen werden überhaupt nicht berührt. Wahrscheinlich kann sogar das kleine Gewächshaus stehen bleiben. Eine andere Frage ist die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Kleintierhaltung in einem Wohngebiet. Da diese Bestimmung aber nachbarschützenden Charakter hat, habe ich – solange keine nachbarlichen Einwendungen kommen – auch keine Einwände.

Das Kündigungsschreiben vom 13.02.15 hat folgenden Wortlaut:

 

Der Pachtvertrag wird hiermit vorsorglich gekündigt. Voraussichtlich müssen die Stadtwerke auf diesem Grundstück eine Umspannstation errichten. Die Station wird voraussichtlich hinter dem Schuppen sein. Der Schuppen kann nach jetzigem Planungsstand bleiben. Nach Abschluss der Arbeiten kann das Grundstück wieder an Sie verpachtet werden.

Umspannstationen sind nirgends gerne gesehen. Sie sind aber notwendige Versorgungseinrichtungen und damit privilegiert.“

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