Zollernalbkreis

MPU schon ab 1,1 Promille

31.03.2015

Was viele noch nicht wissen: Schon wer mit 1,1 Promille im Straßenverkehr erwischt wird, muss zwingend ein Fahreignungsgutachten (MPU) machen. Darauf weist das Landratsamt hin.

Wer am Steuer mit 1,1 Promille erwischt wird, gilt zunächst als fahruntauglich und muss, um den Führerschein wieder zu bekommen, zwingend ein Fahreignungsgutachten (MPU) absolvieren. Früher wurde nur für denjenigen ein Fahreignungsgutachten (MPU) erforderlich, der bereits wiederholt mit Alkohol am Steuer aufgefallen ist oder bei einer Alkoholfahrt mit 1,6 Promille angehalten wurde. Inzwischen kön...

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