Albstadt-Ebingen

Spielhallen: Den „Wildwuchs“ eindämmen

28.03.2015

von Dagmar Stuhrmann

Spielhallen und Wettbüros sollen sich künftig nur noch an bestimmten Standorten in der Ebinger Innenstadt ansiedeln dürfen. Ein neuer Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung.

Der Gemeinderat hat am Donnerstag einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt“ Albstadt-Ebingen sowie die „Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre“ für das Plangebiet beschlossen. Was sich kompliziert anhört, ist im Grunde einfach: Nur auf dem Weg über Bebauungsplan und Veränderungssperre ist es möglich, dem „Wildwuchs“ an Vergnügungsstätten aller Art Einhalt zu gebieten...

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