Dieses Urteil sprach gestern die 4. Zivilkammer des Tübinger Landgerichts. Dass ein Sohn seine Eltern per Zwangsräumung aus dem Haus klagte, war für das Boulevard-Blatt die "Herzlosigkeit des Sommers". Der 35-Jährige aus einem Burladinger Stadtteil, der sich durch die Berichterstattung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, verklagte den Axel-Springer-Verlag auf 20 000 Euro Schmerzensge...
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